Wem gehört Einbauküche (Im Vertrag steht sie nicht, aber steht in Übergabeprotokoll)?

3 Antworten

Beim Einzug in die neue Wohnung .....die Küche stand in der Übergabeprotokoll

sie wurde Dir somit als Teil der Wohnung übergeben ...... ergo ist sie Bestandteil der Wohnung ..... und auch ein derartiger Wasserschaden ist über die Gebäudeversicherung des Vermieters - welche über die NK-Abrechnung - auch von den Mietern gezahlt wird, versichert.

Ich schätze der Vormieter hat sie Dir geschenkt.

Das Protokoll ist Teil des Vertrages, also ja.