Mieter fordert neue Einbauküche, darf ich anschließend Mietpreis erhöhen?

2 Antworten

Eine neue Küche berechtigt nicht zu einer Mieterhöhung. Es sei denn, Du gönnst Deinem Mieter eine Küche im mittleren, fünfstelligen bereich. Und ob sich das für eine Mietwohnuung lohnt !???

Dies erscheint mir wie bei der Fenstererneuerung zu sein. Wenn die neue Küche nur die gleiche Funktionalität bietet, dann kann der Mietpreis nicht wegen Modernisierung erhöht werden.

Bietet die Küche wesentlich höhere Funktionalität (was kann man mehr als Kochen, Abwaschen und Kühlen?), dann könnte ein höchstens 11 %iger Mieterhöhungsanteil nur auf Basis der Preisdifferenz zwischen der technisch besseren Küche und einer neuen, aber technisch unveränderten Küche verlangt werden. Sowohl über die höhere Funktionalität wie auch die 11 % und die Preisdifferenz läßt sich trefflich streiten und prozessieren.

Wenn die alte Küche nicht nur "alt", sondern auch defekt ist, dann droht gar Mietminderung.