Muss ich für meine Mutter aufkommen?

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Wenn deine Mutter verarmt ist, sollte sie Grundsicherung beantragen. Wenn sie die Kriterien dafür erfüllt, wirst du als Kind nur belangt wenn du ein jährliches Gesamteinkommen von mehr also 100 000 € hast. Sonst musst du dir keine Sorgen machen.

Kleine Ergänzug zur Finanzinge.

Das gilt, wenn sie Grundsicherung beantragt.

Kommt sie mal ins Heim ist es weniger günstig.

auch wenn ihr aus guten Gründen keinen Kontakt mehr habt, an der Verpflichtu´ng ändert es leider ncihts.

Laut Sozialrecht, sind Kinder, auch Enkelkinder, den Eltern und Großeltern Unterhaltspflichtig. Aber nur mit eigenem Einkommen, sollten Sie als Tochter ein eigenes Einkommen haben, kann sie das Sozialamt zum Unterhalt heranziehen. Sie können nur mit Hilfe des Gerichtes, nachweisen, dass Ihre Mutter, den Anspruch auf Unterhalt durch Ihr Verhalten in der Vergangenheit verwirkt hat. Gruß Pankeroma

Das Deine Mutter Grundsicherung beantragen soll wurde ja bereits gesagt. Es gibt allerdings auch ein Urteil, nach dem Kinder, die den Kontakt zu den Eltern bereits von Jahren aus nachvolllziehbaren Gründen (keine Nichtigkeiten) abgebrochen haben, auch später nicht mehr für Ihre Eltern aufkommen müssen. Leider weiß ich das Aktenzeichen dieses Urteil nicht mehr. Such doch mal in Netz nach, da wirst Du sicher fündig.