Wenn der Vermieter die Kaution auf ein bestimmtes Konto eingezahlt haben will, musst Du das auch so machen. Ansonsten hat er das Recht, Dir die Wohnung wieder zu kündigen. Das Kautionsguthaben gehört ihm als Pfand solange, wie Du in der Wohnung wohnst, auch, wenn das Kautionskonto auf Deinen Namen läuft. Erst bei Auszug bekommst Du das Geld mit Zinsen wieder zurück. Einen Freistellungsauftrag kannst Du dafür nicht stellen. Sieh Dir mal Deinen Mietvertrag genauer an. Dort muss alles schriftlich niedergelegt sein.

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Frage ihn ganz banal, wieviel Provision er, bzw. die Bank bekommt und lass Dir dass schriflich geben. Dann kannst Du auswählen, und im Klagefall hast Du was schrifliches. Die Banken sind seit Neuestem dazu verpflichtet, die Provisionshöhe bekannt zu geben.

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Kosten für einen Kammerjäger können normalerweise nicht so einfach auf alle Mieter umgelegt werden. Die Kosten hat der Vermieter zu tragen. Wenn allerdings festzustellen ist, dass die Mäuse durch Verschulden eines Mieters angezogen werden (Unrat oder Speisereste im Keller), dann kann der verantwortliche Mieter für die Rechnung herangezogen werden.

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Das ist, wie bereits schon vom Vorredner gesagt, so nicht zu beantworten. In dem Unternehmen, in dem ich arbeite, werden an Mitarbeiter in Altersteilzeit derartige Sonderzahlungen gar nicht vorgenommen. Die eventuell möglichen Zahlungen wurden vorher grob geschätzt, und dem Altersteilzeitentgeld bereits zugerechnet. Und das Entgeld bleibt für den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit gleich.

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Wenn der Unterhalt freiwillig gezahlt wurde, besteht auch nach Jahren kein Gewohnheitsrecht auf Bezug desselben. Du kannst die Zahlungen in voller Höhe einstellen. Ich bin der Ansicht, wer sich so verhält, hat auch den moralischen Anspruch auf die Hälfte des Unterhaltes verwirkt.

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Jede Bank darf sich seine Kunden aussuchen. Wenn es Kunden sind, die keinerlei oder nur wenig "Umsatz" machen, dürfen sie auch die Konten kündigen. Vielleicht solltest Dir eine andere Bank suchen, und dort von vorherein angeben, dass nur weinge Bewegungen auf Deinem Konto stattfinden. Dann kann es sein, dass die Kontoführung etwas kosten wird, aber Du hast ein Konto.

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Du hast das Recht, Dir vom Vermieter genau aufschlüsseln und erklären zu lassen, warum die Beträge so hoch sind. Bei extrem hohen Abrechnungen können die Mieter (nur alle gemeinsam) den Vermieter auffordern, Kostenreduzierende Maßnahmen durchzuführen. Ansonsten können die Nebenkosten gemindert werden. Dies gilt auch für Garagen.

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Da hast Du tatsächlich einen Fehler gemacht. Aber mach nicht schon wieder den nächsten. Zeig den Typen an!! Erst mal alles der Personalabteilung melden, und dann Anzeige bei der Polizei. Klar ist das alles unangenehm. Aber nicht nur für Dich. Für den Typen doch auch. Das ist, soweit ich weiß, Mißbrauch von Abhängigen. Sowas wird bei uns bestraft. Und wenn man Dir wirklich kündigt, dann musst Du halt damit leben. Aber besser damit, als mit dem Mißbrauch. Und da nutzt Dir auch mehr Geld nix.

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Ob das umgelegt werden kann, ist sehr umstritten. Es hängt von der Regelmäßigkeit ab.Das bedeutet, dass, wenn die Netze dauerhaft dort bleiben, muss vermutlich auch mal nachgesehen werden, ob noch alles in Ordnung damit ist. Somit fallen u. Umständen auch Wartungskosten an. Ein netter Vermieter trägt die Kosten vielleicht alleine. Er kann aber auch umlegen.

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