Mietvertrag mit Arbeitgeber meines künftigen Mieters - worauf ist zu achten?

2 Antworten

Man sollte ausschließen, dass der Mieter als Arbeitgeber praktisch ein Belegungsrecht erhält. Der Mietvertrag sollte also nur auf die betreffende Person, die dir gefällt, als einzige Bewohnerin deiner Wohnung ausgerichtet sein. Klargestellt sollte werden, dass es keine Werkwohnung oder ein sonstiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses ist. Daher muss klar sein, dass, wenn dir die Person nicht gefällt, du sie kündigen kannst, ohne dass die Kündigung am Arbeitsverhältnis hängt.

Ja, da sollte man drauf achten, das es ja quasi eine Werkswohnung wird.

Wenn der Mensch der jetzt einzeiht, mal irgendwann auszieht, kommt evtl. einer, der nicht mehr so angenehm ist.

Also ggf. die Bemerkung reinschreiben, das bei jedem Wechsel des Bewohners ein Sonderkündigungsrecht besteht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.