Wohngemeinschaft(Wg) mit bester Freundin gründen?

2 Antworten

Grundsätzlich musst du die geteilten mietkosten nachweisen. Das du dort wirklich ausgaben hast. Finanziell könnt ihr ja 50 % 50% machen das spielt keine rolle. Ihr solltet beide im Mietvertrag eingebunden sein da sonst der Vermieter einen Kündigungsgrund haben könnte. Ansonsten würde ich euch beiden viel spaß und Erfolg wünschen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo, um Erlaubnis fragen musst du nicht, außer den Vermieter.

Bafög zahlt doch nur eine Pauschale für die Wohnkosten? D.h. dort ist es egal.

ALG2, dort musst du es melden bzw. du wirst kein Geld mehr bekommen, da du auch nur noch die Hälfte an Wohnkosten hast. Die sind also raus.