Beratervertrag und Arbeitsvertrag - worauf ist bei der Unterscheidung in der Formulierung zu achten?

2 Antworten

Wichtig ist zur Unterscheidung, dass deutlich gemacht wird, dass der Berater seinen Dienstort, -zeit und die Art und Weise seiner Arbeit selbst bestimmen kann. Es darf diesbezüglich kein Weisungsrecht des Arbeitgebers oder Auftraggebers geben, da ansonsten wohl ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

Das ist schon aus dem ersten Paragraphen zu sehen.

Anstellungsvertrag: Der Arbeitnehmer tritt als ...... in die Deinste der ..........

Beratervertrag: Der Auftragnehmer wird die Aufragnehmerin auf den Gebieten ........ beraten.