Mein Pfändung ist ruhig gestellt.Habe P Konto...darf ich mit meinem Geld verfügen was auf Konto ist?

2 Antworten

Die Pfändung ist nicht ruhig gestellt (das macht man mit Gliedmaßen, wenn ein Knochen gebrochen ist, oder mit Patienten, die eine Gefahr für sich und andere darstellen), sondern ruhend gestellt.

Damit ist die Pfändung zwar nicht aufgehoben, aber die Gläubiger überlassen Dir die Verfügung über das P-Konto in zunächst uneingeschränkter Form. Die Pfändung kann jedoch wieder aktiviert werden.

Du kannst also bis zur Rücknahme der Pfändung oder bis zur Reaktivierung dieser durch die Gläubiger über das Geld auf dem Konto verfügen. Vergiß jedoch nicht die Zahlung der vereinbarten Raten an den/die Gläubiger. Sollte hier etwas fehlen, wird die Pfändung und damit die zwangsweise Abführung von Raten schnell wieder aktiviert.

Du kannst das monatlich zur Verfügung stehende Einkommen / den pfändungsfreien "Grundbetrag" für Dich verwenden.

gandalf94305  06.04.2023, 17:35

Wäre das nicht der Zustand mit einer aktiven Pfändung?

Wenn diese ausgesetzt wird, kann man doch uneingeschränkt verfügen, hat aber die Verpflichtung, der erfolgten Ratenzahlungsvereinbarung nachzukommen.

Oder verwechsle ich hier etwas?

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IvicaStjep 
Fragesteller
 06.04.2023, 20:56
@gandalf94305

Danke..nein hast du nicht,ich habe was vergessen uns zwar Post Bank hat noch nicht reagiert auf Fax von Gläubiger wegen ruhend Pfändung...das war am 30.03 und ich weis nicht wie lange dauert wird bevor Postbank reagiert...wenn sie wissen bitte antworte sie mir...Mfg,

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