Kann ein P-Konto schon vorsichtshalber vor der Pfändung erstellt werden?
Ich wollte mal kurz wissen, wie das mit dem Pfändungskonto ist. Kann man sich sein Girokonto nur dann zum P-Konto umwandeln lassen, wenn auch eine Pfändung ansteht oder könnte man dies vorsichtshalber auch schon davor machen, wenn noch nicht absehbar ist, ob es eine Pfändung geben wird oder nicht?
2 Antworten
Ein P-Konto einzurichten macht nur Sinn, wenn wirklich eine Kontopfändung zu erwarten ist.
Mit einem P-Konto ist man natürlich für die Bank kein solventer Kunde mehr, daher sollte man es lassen, solange man seine Schulden ordnungsgemäß bedienen kann.
Eine Kontopfändung kommt nicht wie ein Blitz aus dem Himmel, sondern es bleiben immer ein paar Tage Zeit, bis der Pändungsbeschluss bei der Bank wirksam zugestellt wird. Diese Zeit sollte man nutzen, um bei der Bank das P-Konto einzurichten.
Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, dann würde ich sofort auf ein P-Konto umstellen. Dieses ist von der Bank kaum mehr kündbar. Wenn du nicht umstellst und erst später, dann könnte die Bank bei Pfändungseingang dsa KK aufgrund der Pfändung kündigen, und dann kann es ziemlich schwer werden, ein Girokonto zu finden.