Mahnung,was nun?

6 Antworten

  • Mahnkosten dürften zu hoch sein (12,50 € / 2,50 € = 5 Mahnbriefe).
  • Rücklastschriftgebühr ist grenzwertig aber nicht unmöglich. Wenn tatsächlich in der Höhe angefallen, dann zu zahlen.
  • Adressermittlung kommt drauf an, wenn Bankauskunft, dann absolut im Rahmen, wenn EMA, dann zu hoch.
Verkauf der Forderung von First Data Gmbh an Paij Service Gmbh.

Abtretungserklärung (§ 410 BGB) liegt vor?

Wie sollte ich vorgehen

Hauptforderung, Zinsen, Adressermittlung, 3,85 € Rücklastschriftgebühren und 2,50 € Mahnkosten zweckgebunden an den Gläubiger überweisen. Ohne Vorlage o.g. Urkunde ist dies nach wie vor der gleiche wie am 28.08.21.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Wie sollte ich vorgehen

Schlichtweg .... bezahlen, denn Dein Gläubiger hat die Forderung berechtigterweise an ein Inkasso abgegeben.

Grzndsätzlich richtig. Das heißt aber noch lange nicht, dass jegliche Phantasiegebühr, die ein Inkasso haben will, gerechtfertigt ist.

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@Eifelia

Das sehe ich genauso wie Du - nur inwieweit lohnt es sich hinsichtlich "des Nevenkampfes" sich um etwa 10 ?? Euro zu hoch angesetzter Kosten zu streiten.

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du hättest längst bezahlen sollen oder dich vor einem halben jahr mit dem händler/verkäufer in verbindung setzen müssen. die haben jetzt keine lust mehr, hinter dir herzulaufen und alles an inkasso abgegeben. jetzt wirst du post von denen bekommen, hinzu kommen dann noch einmal inkasso gebühren, das wird nicht gerade wenig sein.

und all das wegen einem warenwert von nichtmal zwei dönern.

hinzu kommen dann noch einmal inkasso gebühren

Nicht, wenn die Forderung tatsächlich verkauft wurde, dann würde die Palj Service GmbH in eigener Sache handeln und keine Rechtsdienstleistung erbringen.

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Sicher, dass das eine Mahnung ist? Das klingt nicht danach, sondern bereits nach Inkasso. Wenn dem so ist:

Sorgfältig recherchieren. MMn sind die Mahnkosten zu hoch, angemessen sind 2-3 €.

Hauptforderung + 2,50 Mahnkosten bezahlen, mit Buchungstext "Hauptforderung und angemessene Mahnkosten".

Belege über die Rücklastschriftgebühr und die Adressermittlungskosten anfordern, nur und soweit bezahlen, soweit diese nachgewiesen werden.

https://www.dahag.de/c/ratgeber/zivilrecht/inkasso/inkassokosten

Wenn die Forderung zu Recht besteht, zahlen!

Was auch sonst?