Lohnfortzahlung?
Servus !
kann mir mal da einer helfen, obwohl es eigentlich auf der Krankmeldung drauf steht das es entweder Erst oder Folge Bescheinigung ist, ansonsten wenn es mehr als 6 Wochen sind kriegt es doch die Krankenkassen mit.
so viel ich weis dürfen die das nicht.
bitte einer um Hilfe.
danke !
Obwohl die es sehen können ob es eine Erst oder eine Folge Bescheinigung ist.
und die mehreren Tagen die ich krank war handelt es sich nicht um die selbe Diagnose sondern verschiedene Krankheiten
4 Antworten
Der Arbeitgeber darf prüfen, ob deine Krankheit auf einer Vorerkrankung beruht und somit kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung besteht. Allerdings stellt der Arbeitgeber dafür einen Prüfantrag an die Krankenkasse und nicht an dich. Die Krankenkasse ist zur Auskunft verpflichtet. Es wird also in jedem Fall herauskommen, ob du etwas verheimlichst.
Da eine folgebescheinigung bereits nach einem Tag Lücke, auch am Wochenende, normalerweise nicht ausgestellt wird und verschiedene Ärzte dies auch nicht tun, ist das alleinige Merkmal "Erstbescheinigung" nicht ausreichend.
Eigentlich hätte ich auch gedacht, dass der AG sich an die Krankenkasse wenden muss und dass ggf. der MdK Stellung nimmt.
Wenn man sich aber die genannten BAG-Urteile ansieht (im ersten gleich im Leitsatz, im zweiten Zeile 27/28), sind die Forderungen wirklich gerechtfertigt.
Falls Du dem nicht nachkommst, wirst Du vermutlich den AG auf weitere Entgeltfortzahlung verklagen müssen.
Das war auch meine Kenntnis bisher. So ist das jedenfalls, wenn der AG die Tatsache bezweifelt, dass der AN krank sei.
Hier geht es aber um die Frage, ob es sich um eine Folgeerkrankung handelt, oder nicht. Und zu meinem Erstaunen las ich dann diese Urteile des BAG.
Sie dürfen es natürlich überprüfen, aber die Schweigepflichtsentbindung ist nicht nötig.
Der Arbeitgeber kann bei der Krankenkasse prüfen lassen, denn die haben ja die genaue Diagnose udn können leicht feststellen, ob es um die gleiche Erkrankung geht.
In der Realität findet die Überprüfung durch die Krankenkasse statt! Da muss auch niemand von der Schweigepflicht entbunden werden, denn die Krankenkasse teilt nur das Ergebnis mit, nicht aber die Krankheit, um die es sich handelt. Nur wenn der Arbeitgeber das Ergebnis der Krankenkasse anzweifelt (das passiert eher selten), werden weiterführende Maßnahmen erforderlich.