Lohnfortzahlung als Aushilfe (Stundenbasis)
Lohnfortzahlung als Aushilfe (Stundenbasis) Hallo seit März arbeite ich als Bürohilfe. Ich arbeite 40 Stunden in der Woche( mal mehr, mal weniger) Ich werde nach Stundenlohn bezahlt. Der Job ist sozialversicherungspflichtig. Ich habe keine Arbeitsvertragsunterlagen erhalten. Ich habe auch keinen Urlaubanspruch!Wenn ich mal frei brauche erhalte ich für den Fehltag/stunden keinen Lohn.
Jetzt bin ich krank, habe eine schwere Grippe und mir wurde gesagt dass meine Fehlzeiten nicht bezahlt werden. Das bedeutet für mich, dass ich für eine Woche kein Gehalt bekomme! Da ich einen sehr niedrigen Stundenlohn habe trifft mich das doppelt.
Was soll ich jetzt machen, ich bin der Meinung das ich Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, immerhin zahle ich ja auch die Gesetzlichen abgaben!!!!!
Danke für Eure Hilfe Jo
4 Antworten
Natürlich muß Dir der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung geben, da Du erkrankt bist, 6 Wochen zahlt er maximal, danach die gesetzliche Krankenkasse. Geh zu Deiner Krankenkasse, die informieren den Chef sicher gern über seine Pflichten. Und Urlaubsanspruch hast Du klar auch, müßtest genausoviel Urlaubstage haben, wie Deine Kollegen.
Hallo,
wie ist es denn nun ausgegangen? Habe nämlich grade dasselbe Problem, nur dass ich mir einen Knochenbruch zugezogen habe und mehrere Wochen ausfalle. Mache mir jetzt schon einen Kopf, wie ich die Zeit überbrücke...
Es ist doch keine Frage, natürlich hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung und einen Anpruch auf Urlaub zumindest nach dem Bundeurlaubsgesetz 24Werktage/20Arbeitstage.
Natürlich hast Du Anspruch auf LFZ im Krankheitsfall genauso wie Du einen Anspruch auf bezahlten Urlaub hast. Die Lohnfortzahlung ist gesetzlich geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz § 3 ff Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Den gesetzlichen Urlaubsanspruch findest Du im Bundesurlaubsgesetz. Ich würde Deinem AG mal einen dezenten Hinweis auf diese gesetzlichen Regelungen geben. Falls er sich weiterhin weigert müßtest Du eventuell einen Anwalt einschalten und Deine Rechte einklagen.