Finanzamt hat meine Steuerklasse von 2 auf 1 geändert?

2 Antworten

Viel einfacher als einen Einspruch einzulegen und sich unnötig Arbeit zu machen ist einfach der, dass deine Tochter bei dir ihren Zweitwohnsitz anmeldet.

Quatsch wie so oft - es kommt darauf an, wo das Kind wohnt (und das ist doch wohl eindeutig aushäusig).

Wie hier schon tausendmal gesehen - Steuerrecht ist nicht gleich Melderecht.

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Nun wirst Du bis zur Einkommensteuererklärung warten müssen, bis Du Deinen Freibetrag bekommst, denn Anspruch hast Du, egal, wo Deine Tochter gemeldet ist.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird gemäß § 24b Absatz 1 Satz 1 EStG Steuerpflichtigen gewährt, die alleinstehend sind und zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG oder Kindergeld zusteht.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2017-10-23-entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Ausserdem, Melderecht ist nicht Steuerrecht.

Du kannst natürlich auch statt einer "Mitteilung" um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten und dann gegen die nicht Gewährung der Steuerklasse 2 Einspruch einlegen.

Vielen Dank.

Habe ich denn eine Chance bei einem Einspruch ?

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@Carmen13

Wohl kaum - die Tochter gehört nicht zu Deinem Haushalt.

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unnötige Arbeit, Herr Binder. Einfach Zweitwohnsitz zu Hause anmelden reicht völlig.

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