Lastschrift nicht abgebucht, 1,5 Jahre später nachzahlen?

4 Antworten

Selbstverständlich musst du noch zahlen. Eine Forderung aus 2020 verjährt erst am 31.12.2023 (§ 195 i.V.m. § 199 Abs. 1 BGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ja, schnellstens, sonst kommt Inkasso oder andere Unkosten oben auf. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende.

Ja, zum einen weil die Forderung nicht verjährt ist, und außerdem war es deine Schuld, dass die Lastschrift nicht eingelöst wurde, da du ein Sparkonto angegeben hast. Das ist für den normalen Zahlungsverkehr nämlich gar nicht geeignet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

Das hier

"weil es von meinem Sparkonto abging"

Ist das Problem, denn Lastschriften von Sparkonten sind regelmäßig NICHT möglich.

Verwunderlich nur, dass dies nicht früher aufgefallen ist - aber wie bereits geschrieben, verjährt ist da nix.