KSP Inkasso Fall abgeschlossen?

3 Antworten

Du warst zu dem damaligen Zeitpunkt absolut nicht geschäftsfähig. Wenn das Inkassobüro sich damals nicht an Deinen Eltern schadlos gehalten hat ist die Sache verjährt und Du hast mit keinen weiteren Folgen zu rechnen.

Dinge aus 2020 verjähren frühestens mit Ablauf des 31.12.2023! 😁😜😎

2
@Alarm67

Das betrifft aber nur das Paypal-Konto und das hätte der Fragesteller ohne die Zustimmung seiner Eltern niemals eröffnen dürfen, da er zu diesem Zeitpunkt schlichtweg geschäftsunfähig war.

0
@Snooopy155

Die Verjährung spielt hier doch überhaupt keine Rolle, wenn dann verjährt alles erst mit Ablauf 31.12.2023!

Worauf Du ninaus willst ist doch, dass der Fragesteller nicht geschäftsfähig war, wenn überhaupt beschränkt geschäftsfähig.

Und dann können die Eltern der ganzen Geschichte im Nachhinein nicht zustimmen, dann muss alles rückgängig gemacht werden und der Bub ist raus.

OK, dann gibt es vermutlich aber auch eine lebenslange Sperre bei PayPal, denn spätestens dann fliegt auch bei denen alles auf.

Aber wie gesagt, auf die Verjährung kommt es hier überhaupt nicht an!

1
@Alarm67
Und dann können die Eltern der ganzen Geschichte im Nachhinein nicht zustimmen, dann muss alles rückgängig gemacht werden und der Bub ist raus.

Ganz so einfach ist das nicht. Zwar können auf vertraglicher Grundlage keine Ansprüche geltend gemacht werden, wohl aber aufgrund von § 823 BGB. Die nötige Einsichtfähigkeit halte ich bei einem normal entwickelten 12-Jährigen grundsätzlich für gegeben.

Tatsächlich retten kann ihn nur die Verjährung.

0
@Snooopy155
und das hätte der Fragesteller ohne die Zustimmung seiner Eltern niemals eröffnen dürfen,

Selbst mit der Erlaubnis der Eltern hätte er NIEMALS das PP-Konto eröffnen dürfen, solange er nicht mind. 18 Jahre alt ist.

0

@Snoopy155 Deine Aussage ist falsch. "Du warst zu dem damaligen Zeitpunkt nicht geschäftsfähig." Das ist leider falsch. Mit der Vollendung des 7. Lebensjahres (also an dem Tag, an dem du 7 Jahre alt wirst) bist du bis zur Vollendung des 18,Lebensjahres (also dem Tag, an dem du 18 Jahre alt wirst, BESCHRÄNKT geschäftsfähig). In dieser Zeit, gilt der § 110 BGB ("Taschengeld"-Paragraf"), Das bedeutet, dass du Dinge kaufen kannst, die du dir entweder von deinem Taschengeld leisten kannst, KEINE FOLGEKOSTEN haben, oder du das Geld extra für den Kauf dieser Sache bekommen hast. Wenn KASRAMANAT also erst 12 Jahre alt war zu dem Zeitpunkt und die Eltern haben dem Kauf NICHT zugestimmt, dann ist der Vertrag NICHTIG ($$ 107, 108 BGB). Die Verjährungsfrist würde, wenn das im Jahr 2020 war am 1.Januar 2021 beginnen und am 31.12. 2023 enden. Das dürfte aber nicht mehr relevant sein. Da ja ein 12jähriger dieses Geschäft nicht abschließen durfte.

0
@KielerMarcus

Du bist einfach ein Rosinenpicker. Natürlich ist mir bekannt, daß der Fragesteller nur beschränkt geschäftsfähig war und daß er mit seinem Taschengeld sich kaufen kann, wozu er lustig ist.

0

Vermutlich hat man recherchiert, herausgefunden, dass du noch minderjährig bist, und das Geld abgeschrieben.

Oder aber KSP hat den Fall an PayPal zurückgegeben und PayPal hat die Forderung verkauft.

Wie auch immer: Bis zum 31.12.2023 kann noch etwas nachkommen. Ich würde daher an deiner Stelle vorsorglich etwas Geld beiseite legen (mindestens 200 €), falls die Forderung doch noch eingetrieben wird.

PayPal kann zwar keine Forderungen aus dem Vertrag geltend machen (der wäre rückabzuwickeln), aber u. U. Schadensersatzansprüche. Deliktfähig bist du (§ 828 BGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

"Zu den Zeitpunkt war ich 12 und relativ dumm"

Und jetzt mit 14/15 bist Du unheimlich schlau?

Was ist passiert?