Krankenversicherungsexperten für Rentner gefragt, welche Voraussetzungen für die Rentner-KV?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin zwar kein Experte, habe mich aber persönlich schon mal damit befassen dürfen. Hier ist das ganz gut erklärt:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner_node.html

Ohne die Vorversicherungszeiten bleibt der Weg in die günstige KVdR verschlossen. Es bleibt dann nur die freiwillige GKV oder die PKV. Beides ist natürlich teurer.

Aus meiner Zeit bei der KV kenne ich nur die Regelung für die KVdR, dass der Versicherte 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbsleben in einer GKV Beiträge gezahlt haben sein muss, sonst gab es keinen Weg.

Man muss 9/10 der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert gewesen zu sein um in die KVdR zu kommen.

Beispiel

  • 40 Jahre erwerbstätig
  • die (zweite) Hälfte davon wären 20 Jahre
  • davon 90% => 18 Jahre

der letzten 20 müsste diese Person GKV Mitglied oder familienversichert gewesen sein für die KVdR.

Ansonsten wäre man im Alter zwar gesetzlich aber freiwillig versichert, mit den sich daraus ergebenden Nachteilen, wie die Beitragserhebung auf alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Folgt aus

  • § 5 Abs. 1, Nr. 11 - 12,
  • § 240
  • § 238a

SGB V.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Die 9/10-Regelung wurde ja schon erklärt.

Ich würde mich fragen, warum die KV sich zunächst verrechnet hatte. Wichtig ist der Beginn der Rahmenfrist (welches Datum gilt als Beginn des Erwerbslebens). Und das Datum des Rentenantrages (darüber kann man manchmal auch streiten).

Wenn diese beiden Daten feststehen, ermittelt man die Mitte, und dann zählt man die Versicherungsmonate ab dann. Ich weiss nicht, wie die Haftzeit bewertet wird.

Möglicherweise lohnt es sich, das vom VdK prüfen zu lassen.

Aber wie gesagt, er bekommt auch einen Zuschuss, wenn er sich selbst versichert.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi6yZLG5c7_AhWBhv0HHQCLAxYQFnoECB4QAQ&url=https%3A%2F%2Frentenbescheid24.de%2Frenten-abc%2Fkrankenversicherung-als-rentner%2Fdie-rahmenfrist-der-kvdr%2F&usg=AOvVaw0xVlQEJd484DdqSDfWHkrW&opi=89978449

wfwbinder 
Fragesteller
 19.06.2023, 10:10
Ich würde mich fragen, warum die KV sich zunächst verrechnet hatte.

Ich denke, dass die am Anfang nciht gerechnet ahben, sondern nur, dass ein Pflichtmitglied von denen in Rente gegangen ist.

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Andri123  19.06.2023, 10:17
@wfwbinder

Man muss aber ein ellenlanges Formular mit Beginn des Erwerbslebens und Versicherungszeiten ausfüllen. Ich glaube schon, dass das geprüft wird.

Vielleicht hat vorher jemand die Haftzeit als versicherungspflichtige Monate gewertet, und genau diese Zeit fehlt ihm nun zu den 9/10.

Man muss kein Drama daraus machen, aber ich würde für mich selbst nachrechnen.

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wfwbinder 
Fragesteller
 19.06.2023, 11:21
@Andri123

Na gut, gehörte nicht zu meinem Beratungsauftrag, hat mich eben interessiert. Werde ihn wohl zum Rentenberater schicken.

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Andri123  19.06.2023, 13:04
@wfwbinder

Die DRV hat allerdings mit der Entscheidung über die KVdR gar nichts zu tun. Deshalb würde ich eher beim VdK Sachkenntnis erwarten.

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