Krankenversicherungsexperten für Rentner gefragt, welche Voraussetzungen für die Rentner-KV?
Eine Frage an die Krankenversicherungsexperten.
Ich kannte bis vor kurzem nur die Regel, dass man vor dem 55 Lebensjahr in die gesetzliche KV zurück sein muss, um in der gesetzlichen KV für Rentner zu sein.
Nun habe ich im Mandantenkreis eine Person, vor dem 55sten Lebensjahr zurück in die gesetzlcihen KV hatte (weil er nach einer Haftstrafe ALG II beantragen musste). Hat danach genaz normal Prlichtbeiträge als Angestellter gezahlt und ging ebenso ganz normal in Rente.
Alles lief "normal".
Dann kam der Bruch. Als Rentner hat er nochmal 1 Monat Anstellung bekommen, weil er in einem Betrieb wegen einer Vakanz gebraucht wurde. Nach der Abmeldung kam die KV plötzlich darauf seine Historie zu prüfen udn sagt nun, er hat zuwenige Pflichtzeiten im Verhältnis zu anderen Zeiten.
Hat da Jemand eine Idee zu dem Thema? Ich kann ihm da keinen Tipp geben und habe ihn nur im Mandantenkreis, weil er als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und die kurze Anstellungszeit als Rentner bei einem Buchführungsmandat war.
4 Antworten
Ich bin zwar kein Experte, habe mich aber persönlich schon mal damit befassen dürfen. Hier ist das ganz gut erklärt:
Ohne die Vorversicherungszeiten bleibt der Weg in die günstige KVdR verschlossen. Es bleibt dann nur die freiwillige GKV oder die PKV. Beides ist natürlich teurer.
Aus meiner Zeit bei der KV kenne ich nur die Regelung für die KVdR, dass der Versicherte 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbsleben in einer GKV Beiträge gezahlt haben sein muss, sonst gab es keinen Weg.
https://www.kv-fux.de/ratgeber/versicherungswissen/kvdr/
Vielleicht ist da noch ein Hinweis, der helfen könnte.
Er kann dann aber einen Zuschuss zur KV von der DRV bekommen, da die ja die Arbeitgeberanteile sparen.
Man muss 9/10 der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert gewesen zu sein um in die KVdR zu kommen.
Beispiel
- 40 Jahre erwerbstätig
- die (zweite) Hälfte davon wären 20 Jahre
- davon 90% => 18 Jahre
der letzten 20 müsste diese Person GKV Mitglied oder familienversichert gewesen sein für die KVdR.
Ansonsten wäre man im Alter zwar gesetzlich aber freiwillig versichert, mit den sich daraus ergebenden Nachteilen, wie die Beitragserhebung auf alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Folgt aus
- § 5 Abs. 1, Nr. 11 - 12,
- § 240
- § 238a
SGB V.
Die 9/10-Regelung wurde ja schon erklärt.
Ich würde mich fragen, warum die KV sich zunächst verrechnet hatte. Wichtig ist der Beginn der Rahmenfrist (welches Datum gilt als Beginn des Erwerbslebens). Und das Datum des Rentenantrages (darüber kann man manchmal auch streiten).
Wenn diese beiden Daten feststehen, ermittelt man die Mitte, und dann zählt man die Versicherungsmonate ab dann. Ich weiss nicht, wie die Haftzeit bewertet wird.
Möglicherweise lohnt es sich, das vom VdK prüfen zu lassen.
Aber wie gesagt, er bekommt auch einen Zuschuss, wenn er sich selbst versichert.
Der Zuschuss muss beantragt werden.
Ich würde mich fragen, warum die KV sich zunächst verrechnet hatte.
Ich denke, dass die am Anfang nciht gerechnet ahben, sondern nur, dass ein Pflichtmitglied von denen in Rente gegangen ist.
Man muss aber ein ellenlanges Formular mit Beginn des Erwerbslebens und Versicherungszeiten ausfüllen. Ich glaube schon, dass das geprüft wird.
Vielleicht hat vorher jemand die Haftzeit als versicherungspflichtige Monate gewertet, und genau diese Zeit fehlt ihm nun zu den 9/10.
Man muss kein Drama daraus machen, aber ich würde für mich selbst nachrechnen.
Die DRV hat allerdings mit der Entscheidung über die KVdR gar nichts zu tun. Deshalb würde ich eher beim VdK Sachkenntnis erwarten.
Ja, vielen Dank, das wurde dem Mandanten auch gesagt und das war ihm nicht bekannt (mir auch nicht), sondern nur die Grenze mit dem 55. Lebensjahr.