Wenn wir die Rendite zugrundelegen, die Benchmark wäre 10% und du hättest 20% gemacht, hättest du die Benchmark um 100% (20 / 10) -1 geschlagen. Also bist du in deinem Beispiel auch 2,7% schlechter als die Benchmark. Nur so ist es logisch und korrekt.

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Wenn die Bank 6-8 Wochen (!) für die Zusendung einer neuen Karte benötigt, solltest du im zweiten Schritt die Bank wechseln. Üblich sind max. 10 Tage. Meine Volksbank oder ING schaffen es in der Regel in max. einer Woche.

Wenn du Bargeld brauchst und keine Auszahlungsmöglichkeit besteht, kannst du das Geld eigentlich nur einem Freund oder Verwandten überweisen und von dem auszahlen lassen.

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Halte es für Humbug udn sehe es mir gar nicht an

Verkäufer, die angeben xx Prozent sichere Rendite zu erwirtschaften oder systematisch den Markt zu schlagen, kann man doch nicht Ernst nehmen. Wenn das möglich wäre, würden es alle machen.

Die Erfolgsstories lesen sich natürlich teilweise nicht schlecht. Das wird aber daran liegen, dass eben nur die Erfolgsfälle dargestellt werden. Wenn ich Käufe und Verkäufe von 1000 dressierten Affen auslösen lasse, haben einige von denen irgendwann auch den Markt geschlagen. Mein Vermögen würde ich von ihnen trotzdem nicht verwalten lassen.

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An wen willst du dich denn wenden, wenn du einen Unfall hast und die Versicherung nicht kennst? Versicherungen kosten 20-30 Euro pro Jahr. Schließ eine ab und gut ist.

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Was spricht denn gegen die Barzahlung? Sofern du dir den Erhalt quittieren lässt, sehe ich keine Nachteile gegenüber der Überweisung.

Alternativ soll dein neuer Gläubiger den Betrag halt mit entsprechendem Verwendungszweck an den VM überweisen.

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Kannst du die Aussage mit dem Displaytausch belegen? Wenn ja, hast du gute Chancen, dass selbst Paypal hier zu deinen Gunsten entscheiden wird. Niemand würde das Display einer nicht funktionierenden Uhr tauschen.

Ich frage mich trotzdem, warum du eine so unsichere Zahlungsmethode akzeptierst, wenn du dir der Risiken doch bewusst bist.

Hattest du die Gewährleistung in der Anzeige wirksam ausgeschlossen?

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Ich bin zwar kein Experte, habe mich aber persönlich schon mal damit befassen dürfen. Hier ist das ganz gut erklärt:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner_node.html

Ohne die Vorversicherungszeiten bleibt der Weg in die günstige KVdR verschlossen. Es bleibt dann nur die freiwillige GKV oder die PKV. Beides ist natürlich teurer.

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Mach dir keinen Kopf. Das ist eine übliche Regelung, mit der der Makler sich gegen deinen "Absprung" absichert und in fast allen Maklerverträgen so enthalten.

Der Ansatz, erstmal einen Kaufinteressenten zu finden und alles weitere dann zu klären, ist genau richtig. Du kannst dann schonmal besser finanziell planen und der Zeitrahmen für den Verkauf ist ohnehin frei verhandelbar.

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Hat der Vermieter Schadensersatzanspruch (Recht auf Kostenerstattung) bei durch den Mieter verschuldeten Notdiensteinsatz?

Hallo zusammen,

ich hatte kürzlich schon mal eine Frage gestellt, in der dieses Thema „Schadensersatzanspruch“ kurz angeschnitten aber nicht konkret beantwortet wurde. Aus diesem Grund erkläre ich mit einer neuen Frage nochmal kurz den Sachverhalt, damit es besser verständlich ist:

Seit 2021 bin ich Vermieter eines Einfamilienhauses. Die Mieter wohnen seit ca. 3 Jahren dort. Anfang letzten Jahres hat der Heizungsinstallateur eine Wartung der Anlage durchgeführt, bei der die Firma einen Aufschlag berechnete, weil sie den Heizungsraum erstmal vor lauter rum liegender Wäsche frei räumen musste um an den Heizungskessel zu gelangen, aber hauptsächlich, weil eine extreme Verschmutzung der Anlage durch Staub/Flusen wegen der vielen rumliegenden Wäsche festgestellt wurde und der Kessel/Brenner deshalb mit zusätzlichen Zusatzaufwand gesäubert werden musste.

Der Notdiensteinsatz, 10 Monate nach der Kesselreinigung, war aus denselben Gründen zurück zu führen. Weg zum Kessel frei räumen + Kessel wegen starker Verschmutzung durch Staub und Flusen reinigen. Aufgrund der extremen Staub-Verschmutzung in der Anlage kam es eines Abends zu Verpuffungen, die dem Mieter Angst machte und der Notdienst kommen musste um wieder eine Reinigung durchzuführen. Der Installateur kommt schon seit 15 Jahren regelmäßig in das Haus. Aber diese Verunreinigung hat es zuvor noch nie gegeben.

Müssen die Mieter in dem Fall den Notdienst-Einsatz bezahlen? Nach einigen Rückfragen habe ich erfahren, dass weder der Vorbesitzer, noch seine ihm nachfolgenden Mieter in dem Haus Probleme mit extremen Verschmutzungen im Brenner/Heizungskessel hatten.

Kann ich einen Schadensersatz bzw. eine Kostenerstattung von den Mietern aufgrund unsorgfältigen Handelns beanspruchen? Die Rechnung an den Installateur habe ich selbstverständlich beglichen allerdings hätte ich die Rechnungssumme (Kessel-Reinigung im Notdienst) gerne von den Mietern ersetzt. Gibt es Mustervorlagen für Schadensersatzforderungen / Kostenerstattung des Vermieters? Oder habe ich in dem Fall als Vermieter keinen Anspruch auf die Erstattung der Notdienstkosten?

Vielen Dank für alle fachlichen Antworten im Voraus!!!!!

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Einen Anspruch hast du meiner Meinung nach nur, wenn du nachweisen kannst, dass der Notdiensteinsatz aufgrund eines Verschuldens der Mieter notwendig wurde. Das solltest du dir erstmal vom Installateur bestätigen lassen. Auf Hörensagen basierende Indizien ("Früher war das nicht so") helfen da leider gar nicht weiter. Erst wenn du diesen Nachweis führen kannst, lohnt sich ein Vorgehen.

In jedem Fall solltest du aber mit den Mietern sprechen und erklären, dass ein Heizungsraum kein Wäsche- oder Trocknungsraum ist. Es dürfte auch Sinn machen, die Mieter schriftlich aufzufordern, das Verhalten künftig zu unterlassen.

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Die Anleihe liefert eine effektive Verzinsung von ca. 5% zum Laufzeitende. Das entspricht ziemlich genau dem Leitzins der FED und ist somit nicht ungewöhnlich. Die Zahlungsunfähigkeit der USA wäre zu vernachlässigen, aber das Währungsrisiko nicht. Gibt der USD bis zur Fälligkeit um 5% nach, sind deine in USD erhaltenen Zinsen in EUR gleich null. Mit entsprechenden deutschen Staatsanleihen, die derzeit mit 3% rentieren, würdest du in dem Fall somit besser fahren.

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Dem Kunden erstellst du natürlich eine Rechnung, die zumindest die Pflichtangaben für Rechnungen enthält. Nachzulesen z.B. hier: https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/steuerrecht/umsatzsteuer-verbrauchssteuer/umsatzsteuer-national/neue-pflichtangaben-fuer-rechnungen-684834

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Die hiesige IHK sieht das so.

https://www.ihk.de/nordwestfalen/ueber-uns/mitgliedschaft-und-beitrag2/rund-ums-thema-mitgliedschaft/vermoegensverwaltung-3613320

Ich finde das nachvollziehbar. Es steht aber jedem frei, das anders zu sehen und gegen die Beitragspflicht zu klagen.

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Schwierige Situation. Wenn der Ex noch zugänglich ist, solltest du mit ihm einfach eine Rückzahlungsvereinbarung treffen. Dafür braucht man kein Muster, die ist relativ einfach aufgesetzt, denn du weisst ja, was du vom Ex erwartest. Sicherheitshalber würde ich mich zur Unterzeichnung von einem Zeugen begleiten lassen.

Einen Anspruch darauf, eine solche Vereinbarung zu schließen, hast du leider nicht. Wenn dein Ex sich also querstellt, wird es schwierig und der Weg zum Anwalt wohl unausweichlich.

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Das solltest du auf jeden Fall schon mal machen, dann musst du bei Bedarf nicht mehr drauf warten. Wenn der Nachwuchs noch kein eigenes Einkommen hat, wirst du als Bürge wohl deine Leistungsfähigkeit nachweisen müssen. Eine Auskunft des Kindes wird der Vermieter vermutlich ebenso haben wollen. Zumindest kann er da sehen, dass keine Negativmerkmale vorliegen.

Viel Erfolg bei der Wohnungssuche!

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Wenn du mit Käuferschutz gezahlt hast, erhältst du dein Geld von Paypal zurück. Ob die es vom VK zurückbekommen, kann dir völlig egal sein. Wichtig ist nur, das der Käuferschutz auch wirklich greift und z.B. nicht um ausgeschlossenen Artikel geht.

Wenn der Antrag nicht innerhalb von 14 Tagen durch ist, sollte die Erstattung schriftlich mit Fristsetzung gefordert werden.

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Hypothek aufnehmen mit z.Z. geringem Einkommen möglich?

Guten Tag,

meine Frage betrifft folgendem Sachverhalt:

Ein Ehepaar (beide Anfang 60) möchte aus familiären Gründen (Nähe zu den Kindern) eine Wohnung in einer etwas weiter entfernten Stadt erwerben. Incl. aller Nebenkosten müsste man dafür ca. 220000€ aufwenden.

Das liquides Kapital des Ehepaares beträgt z.Z. ca. 150000€. Für die restlichen 70000€ erwägt man, eine Hypothek auf die selbstgenutzte, lastenfreie ETW (Schätzwert ca. 100000€) am bisherigen Wohnort aufzunehmen. Verbindlichkeiten haben sie keine und das Schufa Score ist knapp unter 100%.

Das mögliche Problem: die Frau bezieht eine Rente i.H.v. von ca. 1100€ monatlich. Aufgrund von Corona und gesundheitlichen Problemen hatte der Mann in den beiden letzten Jahren nur ein Einkommen durch Kapitaleinkünfte von jeweils ca. 8000€. Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente hat er gestellt. Ist aber auch zuversichtlich nach Corona-Ende wieder Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen zu können. Eine Monatsrate von z.B. 400€ bei 20 Jahren Laufzeit wäre aus Sicht der beiden überhaupt kein Problem. Ggf. könnte dafür auch die Eigentumswohnung am jetzigen Wohnort vermietet werden (geschätzte Mieteinkünfte ca. 400€ netto monatlich). Die Alternative zu einer Hypothek wäre ein Verkauf der jetzigen ETW, was aber alles unter Zeitdruck erfolgen müsste.

Frage: ist es unter den o. g. Voraussetzungen möglich, eine Hypothek zu erhalten?

Oder bestehen die (Hypotheken)Banken grundsätzlich auf einem monatlichen Mindesteinkommen?

Für Antworten danke im Voraus

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Es gibt Richtlinien, die es ab einem gewissen Alter in der Tag schwieriger machen, eine Finanzierung zu bekommen. Mit den genannten Parametern sollte das aber trotzdem gut darstellbar sein.

Ich würde hier in erster Linie mit der Hausbank sprechen. Die kennen euren finanziellen Background am besten und werden sicherlich auch ein Angebot machen.

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Was sagt denn der Händler dazu? Der wäre eigentlich der richtige Ansprechpartner und nicht dieses Forum. Zahlen würde ich an deiner Stelle nix und das den Händler klären lassen.

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