Wenn wir die Rendite zugrundelegen, die Benchmark wäre 10% und du hättest 20% gemacht, hättest du die Benchmark um 100% (20 / 10) -1 geschlagen. Also bist du in deinem Beispiel auch 2,7% schlechter als die Benchmark. Nur so ist es logisch und korrekt.
Wenn die Bank 6-8 Wochen (!) für die Zusendung einer neuen Karte benötigt, solltest du im zweiten Schritt die Bank wechseln. Üblich sind max. 10 Tage. Meine Volksbank oder ING schaffen es in der Regel in max. einer Woche.
Wenn du Bargeld brauchst und keine Auszahlungsmöglichkeit besteht, kannst du das Geld eigentlich nur einem Freund oder Verwandten überweisen und von dem auszahlen lassen.
Verkäufer, die angeben xx Prozent sichere Rendite zu erwirtschaften oder systematisch den Markt zu schlagen, kann man doch nicht Ernst nehmen. Wenn das möglich wäre, würden es alle machen.
Die Erfolgsstories lesen sich natürlich teilweise nicht schlecht. Das wird aber daran liegen, dass eben nur die Erfolgsfälle dargestellt werden. Wenn ich Käufe und Verkäufe von 1000 dressierten Affen auslösen lasse, haben einige von denen irgendwann auch den Markt geschlagen. Mein Vermögen würde ich von ihnen trotzdem nicht verwalten lassen.
An wen willst du dich denn wenden, wenn du einen Unfall hast und die Versicherung nicht kennst? Versicherungen kosten 20-30 Euro pro Jahr. Schließ eine ab und gut ist.
Was spricht denn gegen die Barzahlung? Sofern du dir den Erhalt quittieren lässt, sehe ich keine Nachteile gegenüber der Überweisung.
Alternativ soll dein neuer Gläubiger den Betrag halt mit entsprechendem Verwendungszweck an den VM überweisen.
Kannst du die Aussage mit dem Displaytausch belegen? Wenn ja, hast du gute Chancen, dass selbst Paypal hier zu deinen Gunsten entscheiden wird. Niemand würde das Display einer nicht funktionierenden Uhr tauschen.
Ich frage mich trotzdem, warum du eine so unsichere Zahlungsmethode akzeptierst, wenn du dir der Risiken doch bewusst bist.
Hattest du die Gewährleistung in der Anzeige wirksam ausgeschlossen?
Ich bin zwar kein Experte, habe mich aber persönlich schon mal damit befassen dürfen. Hier ist das ganz gut erklärt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner_node.html
Ohne die Vorversicherungszeiten bleibt der Weg in die günstige KVdR verschlossen. Es bleibt dann nur die freiwillige GKV oder die PKV. Beides ist natürlich teurer.
Mach dir keinen Kopf. Das ist eine übliche Regelung, mit der der Makler sich gegen deinen "Absprung" absichert und in fast allen Maklerverträgen so enthalten.
Der Ansatz, erstmal einen Kaufinteressenten zu finden und alles weitere dann zu klären, ist genau richtig. Du kannst dann schonmal besser finanziell planen und der Zeitrahmen für den Verkauf ist ohnehin frei verhandelbar.
Einen Anspruch hast du meiner Meinung nach nur, wenn du nachweisen kannst, dass der Notdiensteinsatz aufgrund eines Verschuldens der Mieter notwendig wurde. Das solltest du dir erstmal vom Installateur bestätigen lassen. Auf Hörensagen basierende Indizien ("Früher war das nicht so") helfen da leider gar nicht weiter. Erst wenn du diesen Nachweis führen kannst, lohnt sich ein Vorgehen.
In jedem Fall solltest du aber mit den Mietern sprechen und erklären, dass ein Heizungsraum kein Wäsche- oder Trocknungsraum ist. Es dürfte auch Sinn machen, die Mieter schriftlich aufzufordern, das Verhalten künftig zu unterlassen.
Die Anleihe liefert eine effektive Verzinsung von ca. 5% zum Laufzeitende. Das entspricht ziemlich genau dem Leitzins der FED und ist somit nicht ungewöhnlich. Die Zahlungsunfähigkeit der USA wäre zu vernachlässigen, aber das Währungsrisiko nicht. Gibt der USD bis zur Fälligkeit um 5% nach, sind deine in USD erhaltenen Zinsen in EUR gleich null. Mit entsprechenden deutschen Staatsanleihen, die derzeit mit 3% rentieren, würdest du in dem Fall somit besser fahren.
Dem Kunden erstellst du natürlich eine Rechnung, die zumindest die Pflichtangaben für Rechnungen enthält. Nachzulesen z.B. hier: https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/steuerrecht/umsatzsteuer-verbrauchssteuer/umsatzsteuer-national/neue-pflichtangaben-fuer-rechnungen-684834
Die hiesige IHK sieht das so.
https://www.ihk.de/nordwestfalen/ueber-uns/mitgliedschaft-und-beitrag2/rund-ums-thema-mitgliedschaft/vermoegensverwaltung-3613320
Ich finde das nachvollziehbar. Es steht aber jedem frei, das anders zu sehen und gegen die Beitragspflicht zu klagen.
Schwierige Situation. Wenn der Ex noch zugänglich ist, solltest du mit ihm einfach eine Rückzahlungsvereinbarung treffen. Dafür braucht man kein Muster, die ist relativ einfach aufgesetzt, denn du weisst ja, was du vom Ex erwartest. Sicherheitshalber würde ich mich zur Unterzeichnung von einem Zeugen begleiten lassen.
Einen Anspruch darauf, eine solche Vereinbarung zu schließen, hast du leider nicht. Wenn dein Ex sich also querstellt, wird es schwierig und der Weg zum Anwalt wohl unausweichlich.
Das solltest du auf jeden Fall schon mal machen, dann musst du bei Bedarf nicht mehr drauf warten. Wenn der Nachwuchs noch kein eigenes Einkommen hat, wirst du als Bürge wohl deine Leistungsfähigkeit nachweisen müssen. Eine Auskunft des Kindes wird der Vermieter vermutlich ebenso haben wollen. Zumindest kann er da sehen, dass keine Negativmerkmale vorliegen.
Viel Erfolg bei der Wohnungssuche!
Wenn du mit Käuferschutz gezahlt hast, erhältst du dein Geld von Paypal zurück. Ob die es vom VK zurückbekommen, kann dir völlig egal sein. Wichtig ist nur, das der Käuferschutz auch wirklich greift und z.B. nicht um ausgeschlossenen Artikel geht.
Wenn der Antrag nicht innerhalb von 14 Tagen durch ist, sollte die Erstattung schriftlich mit Fristsetzung gefordert werden.
Es gibt Richtlinien, die es ab einem gewissen Alter in der Tag schwieriger machen, eine Finanzierung zu bekommen. Mit den genannten Parametern sollte das aber trotzdem gut darstellbar sein.
Ich würde hier in erster Linie mit der Hausbank sprechen. Die kennen euren finanziellen Background am besten und werden sicherlich auch ein Angebot machen.
Das du die Position mit max. 298€ beleihen kannst, solange du sie im Depot hast. Das entspricht ca. 60% und ist üblich bei Wertpapierkrediten.
Was sagt denn der Händler dazu? Der wäre eigentlich der richtige Ansprechpartner und nicht dieses Forum. Zahlen würde ich an deiner Stelle nix und das den Händler klären lassen.