Die wichtigste Information fehlt im Sachverhalt leider: was genau wurde mit dem Anwalt besprochen und welcher Auftrag wurde diesem erteilt?
Ohne entsprechenden Auftrag i.d.R. verbunden mit einem Kostenvorschuss wird kein guter Anwalt tätig.
Die wichtigste Information fehlt im Sachverhalt leider: was genau wurde mit dem Anwalt besprochen und welcher Auftrag wurde diesem erteilt?
Ohne entsprechenden Auftrag i.d.R. verbunden mit einem Kostenvorschuss wird kein guter Anwalt tätig.
Die erwartete Rendite entspricht in etwa der Performance des MSCI World der letzten 10 Jahre. Eine Zeit endlosen Gelddruckens der Notenbanken und Konjunkturpakete der Regierungen. Es ist keineswegs sicher, eher sogar unwahrscheinlich, dass es so weiter gehen kann.
Erstmal sollte ermittelt werden, wieviel von dem Aktiendepot beim Verkauf nach Steuern übrig bleibt. Dann sollte berücksichtigt werden, dass die Zinsersparnis gegenüber der erwarteten Rendite REAL und SICHER ist. Das Depot komplett oder teilweise zu behalten, stellt eine indirekte Risikoanlage auf Kredit dar. Würdest du aktuell einen Kredit zu 4% aufnehmen, um das Geld in Aktien anzulegen?
Soviel wie Du im "Fall der Fälle" ohne große Schmerzen abschreiben kannst. Investments in Einzelunternehmen haben immer das Risiko des Totalverlust.
Zu dem Risiko der wirtschaftlichen Entwicklung kommt bei US-Unternehmen wie REITs und BDCs, die meist monatlich ausschütten, das Wechselkursrisiko dazu.
Ich habe solche Investments auch im Portfolio. Meine Obergrenze für einzelne Risikoanlagen liegt bei 2% des Gesamtdepots. Ein Totalverlust ist dann zwar trotzdem nicht schön. Wenn man aber gut diversifiziert ist, holen die anderen Anlagen das oft wieder raus.
Geht der Gesamtmarkt runter, kaufe ich aktuell eher marktbreit, also z.B. einen FTSE All-World nach. Gezielt gefallene Einzelwerte nachzukaufen kann ziemlich nach hinten losgehen, wenn es dem Unternehmen wirklich schlecht gehen sollte. Der Gesamtmarkt erholt sich bisherigen Erkenntnissen zufolge aber immer irgendwann.
Neben der Diversifizierung ist der wichtigste Rat, nur Geld in Aktien anzulegen, das Du sicher >10 Jahre nicht benötigst.
EFH in einer Kleinstadt in NRW. Der Einheitswert liegt ca. 25% höher. Zudem wurde der Hebesatz ebenfalls um knapp 25% erhöht. Bescheid liegt noch nicht vor, aber es bestehen rechnerisch keine Zweifel, das es >50% teurer wird.
Nicht schön. Aber das Hausbesitzer zur Entlastung von Mietwohnungen mehr belastet werden müssen, war ja vorher klar.
Wegen 50 EUR wird die Inhaberin vermutlich keine weiteren Schritte einleiten. Kann aber natürlich auch anders sein, wenn sie sich sehr sicher oder einfach stur ist. Ernsthaft reagieren muss man erst, wenn ein Mahnverfahren eingeleitet wird.
Auf jeden Fall kann sich der Freund eine neue Physiopraxis suchen. Praxen, die Kunden aufnehmen, gibt es aktuell wenige und zahlungswillige Kunden gibt es wie Sand am Meer. Nur mal so als Denkanstoss...
Wenn du die Münzen vor über einem Jahr erworben hast, ist der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei. Folglich ist auch nichts zu melden.
Der Händler muss für den Ankauf deine Daten aufnehmen. Eine automatische Meldung ans Finanzamt erfolgt aber i.d.R. nicht. Und selbst wenn, wäre der Sachverhalt aufgrund der Steuerfreiheit obsolet.
Wenn das im MV so eindeutig geregelt ist, verstehe ich die Frage nicht. Natürlich besteht demnach kein Anspruch auf Verzinsung.
Das Rückwärtsparken mit einem Bußgeld zu belegen kann man durchaus als pedantisch empfinden. Rein rechtlich gesehen, dürfte es aber wohl korrekt sein, denn in Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO) ist als Erläuterung 2 zu dem Zeichen ausgeführt:
"Im Zeichen ist bildlich dargestellt, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind."
Da das abgebildete Fahrzeug mit der Vorderachse auf dem Gehweg steht, könnte ein Vorgehen gegen die Strafe schwierig werden.
Wenn du mit dem Vermieter sonst nichts mehr zu tun haben wirst, würde ich an deiner Stelle versuchen, das maximale rauszuholen. Folglich würde ich mitteilen, dass die Abrechnung für 2022 bereits verjährt ist und die Erstattung für 2023 auf dein Konto überwiesen werden soll.
Hängt aber natürlich von dem Betrag ab... Wenn die Nachzahlung nur ein paar Euronen beträgt, solltest du abwägen, ob es sich überhaupt lohnt, die Zeit dafür aufzuwenden.
In der Situation halte ich persönliche Befindlichkeiten für unangebracht. Entscheidend ist, dass der Schuldnerberater seine Arbeit gut macht. Ihr müsst ja keine Freunde werden. Nur aus diesen Gründen 2 Monate nutzlos verstreichen zu lassen, wird die Situation nicht besser machen.
Ich kann daher nur raten: Gefühle ausschalten und das ganze auf der Sachebene mit dem Berater angehen.
Nein. Das Arbeitsverhältnis ist mit Renteneintritt beendet. Eine Weiterbeschäftigung muss zwischen AN und AG vereinbart werden.
Es geht aber nicht um eine Firma, sondern um ein Haus. Warum sollte jemand der ein Vermögen von 12 Mio erbt, nicht eine davon oder auch gern mehr an Steuern zahlen? Den Kredit muss man ja auch nur aufnehmen, weil man das Haus nicht verkaufen WILL. Das ist jammern auf ganz hohem Niveau, aber das können wir Deutschen ja sehr gut. Mein Mitleid hält sich daher sehr in Grenzen.
In einer freien Werkstatt hätte er die Hälfte bezahlt. Die Batterie selbst zu wechseln vielleicht ein Viertel. Einen Stern zu fahren war immer schon teuer und die Preise kann man ja vorher erfragen.
Klingt dubios. Wie und warum sollte man so einen Nachweis erbringen? Die Seite einfach nicht zu nutzen wäre wohl die sinnvollste Lösung.
Um auf Wachstumskurs zu kommen, braucht es Investitionen. Das haben alle Parteien - selbst die FDP - erkannt. Wichtig ist, dass diese sinnvoll erfolgen. Unter der Ampel wäre das Geld in Sozialausgaben und sinnloser Klimaförderung versickert. Ich hoffe, dass unter einer neuen Regierung die Schuldenbremse ausgesetzt und in die Wirtschaft bzw. die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen investiert wird. Das kann durch Steuererleichterungen und den massiven Abbau von Bürokratie erfolgen. Dann wird es mittelfristig auch wieder laufen.
Du stellst die falschen Fragen. Was wenn du morgen einen schweren Unfall baust und die Versicherung daraufhin die Leistung verweigert?
Es verhält sich also genau andersrum: Du solltest die höhere Fahrleistung mitteilen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Bei dem Sachverhalt gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die man nur abwägen kann, wenn man die gesamten Einzelheiten des Falls kennt. Seriös kann das nur dein Steuerberater beantworten.
Daher lautet mein Beitrag: lass dich in der Sache beraten. Entweder hast du schon einen SB oder du suchst dir einen. Tipps aus einem Laienforum sind am Ende meist deutlich teurer als ein Steuerberater.
Für den Einstieg ins Berufsleben ist das schon ok. Die Kalkulation passt soweit und du kannst dir ja schon einigen "Luxus" leisten. Ich würde in jedem Fall darauf schauen, alle möglichen Weiterbildungs- und Aufstiegschancen zu nutzen. Je nach Branche ist das Gehalt nach Ablauf Probezeit und in den weiteren Jahren gut steigerungsfähig. Hängt aber natürlich auch vom Arbeitgeber und Verhandlungsgeschick ab. Viel Erfolg!
In der Bewährung solltest du dich bewähren und durch gute Führung zeigen, dass ein Absitzen der Haftstrafe nicht notwendig ist. Innerhalb der Bewährungszeit wieder straffällig zu werden, führt in aller Regel zum Widerruf der Bewährung. Das ist auch genau richtig so, denn offenbar hast du aus der Strafe noch nicht genug gelernt.
Ich vermute, dass der angezeigte Kaufpreis inkl. Gebühren berechnet wird. Diese werden in der steuerlichen Bewertung ja später ebenfalls berücksichtigt.