Rechnungen stellen während Krankschreibung (Freiberufler)?

2 Antworten

Und? Leistungserbringung war ja vorher. Rechnungsdatum ist ja nicht gleich Lieferdatum

Das stimmt!

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Natürlich darfst du die Rechnungen für die bisher erbrachten Leistungen erstellen, spricht nichts dagegen.

Ich denke dabei halt daran, dass auf der Rechnung ja ein Datum steht, ebenso beim Zahlungseingang und beides liegt dann ja im Zeitraum der Krankschreibung.

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