Wie kann ich von der Regelbesteuerung wieder zurück zum Kleinunternehmer Status?

3 Antworten

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Wenn Du am Anfang des nächsten Jahres (2022) davon ausgehst, dass der Umsatz in diesem Jahr 50.000 übersteigen wird, dann bist Du ab Anfang des nächsten Jahres kein Kleinunternehmer mehr. Beträgt dann der Umsatz tatsächlich nicht mehr als 22.000, dann kannst Du die Kleinunternehmerregelung 2023 wieder in Anspruch nehmen. Wenn nicht, dann musst Du warten, bis Du wieder unter der Grenze liegst, im darauf folgenden Jahr bist Du wieder Kleinunternehmer.

Sollten die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt sein, und Du weist trotzdem Umsatzsteuer aus, dann gilt das als Option zur Umsatzsteuer. An die Option bist Du für fünf Jahre gebunden.

Wenn Du Anfang 2022 davon ausgehst, dass der Umsatz 50.000 nicht übersteigen wird, dann kannst Du weiterhin ohne Umsatzsteuer arbeiten (vorausgesetzt der Umsatz 2021 liegt nicht über 22.000). Kommt dann am 10. Januar ein riesiger Auftrag rein, und Du weißt dass Du über 50.000 liegen wirst, dann hast Du Deine Prognose schon getroffen. Du kannst im laufenden Jahr weiter die Kleinunternehmerregelung anwenden. Im nächsten aber natürlich nicht mehr.

AntoschkA29 
Fragesteller
 24.05.2021, 12:05

Wenn ich also angebe, dass ich den Umsatz für das Jahr 2022 auf 45.000€ schätze und am Ende liege ich plötzlich wirklich unerwartet weit über den 50.000€, darf ich das Jahr dennoch ohne die 19% Umsatzsteuer auszuweisen beenden und unterliegen dann einfach im nächsten Jahr (2023) der normalen regelbesteuerung? Und sobald ich wieder unter die 50.000€ Umsatz komme, kann ich wieder von der Kleinunternehmer Regelung profitieren?

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Steinemann  24.05.2021, 12:19
@AntoschkA29

Wenn Du das Wort angebe durch davon ausgehe ersetzt, dann ist das so richtig.

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Steinemann  24.05.2021, 12:25
@Steinemann

Ach ja, um Missverständnissen vorzubeugen: im Jahr der Betriebsgründung sind die 22.000 maßgeblich. Der voraussichtliche Umsatz ist in einen Jahresumsatz umzurechnen. Wenn Du also am 1. Juli anfängst, und Du gehst von einem Umsatz von 12.000 im laufenden Jahr aus, dann bist Du aufs Jahr hochgerechnet bei 24.000 und musst von Anfang an Umsatzsteuer ausweisen.

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Wenn Du im laufenden Jahr als Kleinunternehmer bei max. 22.000 EUR Umsatz liegst und eine Erhöhung über diesen Betrag für das Folgejahr jetzt bereits vermutest, dann wäre es generell sicherer, gleich zur Regelbesteuerung zu wechseln.

Sind Deine Kunden primär vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen oder Unternehmen im Ausland, dann dürfte das keinen wirklichen Unterschied für Dich machen - außer dass Du dadurch auch vorsteuerabzugsberechtigt ist. Etwas mehr Bürokratie also, aber auch abzugsfähige Vorsteuer (und sei es nur für Büromaterialien, Infrastruktur und Arbeitszimmeranteile).

Idealerweise würdest Du den Statuswechsel dem Finanzamt mitteilen (ich hatte das damals einfach telefonisch geklärt) und dann auf die Jahresabgrenzung achten - insbesondere bei Rechnungen, die noch als Kleinunternehmer gestellt, jedoch erst im Folgejahr bezahlt werden.

Der Wechsel zurück in den Kleinunternehmerstatus kann sich lohnen, wenn Du primär Privatkunden hast. Auch dies würde dem Finanzamt - idealerweise schriftlich - zur Kenntnis gebracht.

Die Planung für diese Umsätze sollte solide sein, denn wenn Du bereits jetzt wissen solltest, dass höhere Umsätze stattfinden (z.B. indem ausstehende Angebote in Summe bereits einen höheren Umsatz als 50.000 EUR suggerieren), dann könnte Dir rückwirkend der Kleinunternehmerstatus aberkannt werden. Da modifizierte Rechnungen (um die USt. erhöht) an Privatkunden nicht möglich sein werden, wird das Deinen Gewinn erheblich reduzieren.

Also:

  • Wenn Du als Regelbesteuerter in einem Jahr Gründe hast anzunehmen, dass der Umsatz im Folgejahr unter 22.000 EUR liegen wird, dann kannst Du für das Folgejahr in den Kleinunternehmerstatus wechseln.
  • Wenn Du als Kleinunternehmer in einem Jahr über 50.000 EUR Umsatz kommst, gilt für das das Folgejahr die Regelbesteuerung.
  • Wenn Du als Kleinunternehmer in einem Jahr über 22.000 EUR Umsatz kommst und im Folgejahr unter 50.000 EUR bleiben wirst, kannst Du den Kleinunternehmerstatus für das Folgejahr zunächst beibehalten.

Wesentlich ist die Frage, wann die Überschreitung der Grenzen bekannt wird.

Viele "Kleinunternehmer" klammern sich an ihrem Status fest, obwohl sie Firmenkunden haben. Das nimmt ihnen die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für diverse Ausgaben, die ja immer existieren. Es wäre also auch zu prüfen, ob der Kleinunternehmerstatus wirklich so vorteilhaft ist.

Steinemann  24.05.2021, 12:23
Wenn Du als Kleinunternehmer in einem Jahr über 22.000 EUR Umsatz kommst und im Folgejahr unter 50.000 EUR bleiben wirst, kannst Du den Kleinunternehmerstatus für das Folgejahr zunächst beibehalten.

Das ist nicht richtig. Wenn man die Grenze überschritten hat, dann ist man im nächsten Jahr kein Kleinunternehmer mehr.

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gandalf94305  24.05.2021, 12:33
@Steinemann

Danke für den Hinweis. Das kommt davon, wenn man zwei Gedanken mischt. Ich wollte sagen:

  • Wenn Du als Kleinunternehmer in einem Jahr über 22.000 EUR Umsatz kommst, dann gilt für das Folgejahr die Regelbesteuerung.
  • Wenn Du als Kleinunternehmer max. 22.000 EUR Umsatz hast und im Folgejahr voraussichtlich unter 50.000 EUR bleiben wirst, kannst Du den Kleinunternehmerstatus für das Folgejahr zunächst beibehalten.
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Wassonst  24.05.2021, 12:42

Die Kleinunternehmerregelung solltest du dir aber nochmal erläutern lassen. Da ist ziemlich viel falsch in deiner Antwort.

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wenn ich als Kleinunternehmer im folgenden Jahr auf über 50.000€ Umsatz komme unterliegen ich ja logischerweise der regelbesteuerung

Bereits dieser Satz ist doch so schon falsch.

Wir prüfen aaaaam Anfang jedes Jahres immer mit drei Fragen, ob ein KU-Status vorliegt.

  1. Bin ich ein im Inland ansässige Unternehmer?
  2. Hab ich im vorigen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz gemacht?
  3. Werde ich im gerade begonnen Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen?

3x Ja und man ist in diesem Jahr KU.

Folglich ist man auch dann KU, wenn man mehr als 50.000 Euro Umsatz hat, sofern man diese nicht vermutet hat.

Aus diesen drei Fragen und deren Beantwortung lassen sich nun alle Antworten sauber ableiten.