Ist ein Kontoauszug ein gültiger Beleg für das Finanzamt?

3 Antworten

Als Einzelunternehmer bist Du zu einer ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Dazu gehört auch die Aufbewahrung geschäftsrelevanter Belege für die gesetzlich vorgesehene Frist, i.d.R. sind das 10 Jahre. Belege, die noch existieren müssten, jedoch nicht mehr vorhanden sind, können zur Nichtanerkennung entsprechender Ausgaben führen.

Wenn es externe Werbekosten gab, dann muss es Rechnungen der Dienste bzw. Dienstleister geben, die Du als Betriebskosten verbucht hast.

Für Fremdleistungen hast Du doch ein Angebot des jeweiligen Freelancers erhalten, daraufhin einen Auftrag erteilt und die Freelancer schicken Dir Rechnungen (ggf. mit Leistungsnachweisen).

Diese Rechnungen reichst Du als Kopie ein. Eine reine Kontobuchung wird ggf. Nachfragen provozieren, da der Leistungszeitraum, die Art der Leistung und die Steuer-ID des Leistenden darin nicht unbedingt eindeutig ausgeführt sind.

Es mag ja sein, dass Du für z.b. Outbrain-Kampagnen oder ähnliche Aktionen im kleinen EUR-Bereich nicht detaillierte Rechnungen vorliegen hast. Dann gibt es jedoch im jeweiligen System eine Aufzeichnung darüber, dass ein Auftrag über eine Kampagne erteilt wurde. Diese Information solltest Du als PDF speichern, da sie geschäftsrelevant ist.

Es ist jedoch nicht plausibel nachzuvollziehen, warum Du einfach nur einen Betrag an einen Freelancer überweist, ohne die Konditionen der Tätigkeit vorher vereinbart zu haben. Es muss zumindest Preislisten und eine Abrechnung der Leistungen seitens des Freelancers geben. Gibt es das nicht, so besteht schon mal ein milder Verdacht auf Steuerhinterziehung bei zumindest dem Freelancer, den Du zu Deiner eigenen Absicherung ja auch genau identifizieren musst (idealerweise per Steuer-ID).

Offenbar gibt es in Deiner Gewinnermittlung die Positionen Werbekosten und Fremdleistung.

Das Finanzamt würden gerne Wissen, wie sich diese Positionen zusammensetzen (Aufschlüsselung) und sie hätten gerne Nachweise, dass es diese Kosten gab (kann z.B. durch Rechnungen nachgewiesen werden) und das die Kosten auch bezahlt wurden (kann z.B. durch Kontoauszüge nachgewiesen werden).

  • Reicht ein einfacher Kontoauszug als Beleg?

Besser wären Rechnungen.

  • Und was genau bedeutet Aufschlüsslung?

Die einzelnen Posten auflisten.

ptrrrr 
Fragesteller
 11.01.2022, 23:24

Danke für die Antwort! Also ein Kontoauszug würde aber auch reichen?

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Freedom64  11.01.2022, 23:28
@ptrrrr

Nur im Ausnahmefall.
Wenn man für alles nur Kontoauszüge und gar keine Rechnungen vorliegt wird das Finanzamt das nicht akzeptieren.

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Vermieterheini1  12.01.2022, 19:08

Ein Kontoauszug beweis nur, dass, wie viel und wann (Wertstellungsdatum) gezahlt wurde, ersetzt aber nicht die finanzamtgerechte Rechnung.

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