Was fällt als Kleinunternehmer unter Einnahmen und Ausgaben?

2 Antworten

Die Kleinunternehmerregelung hat nichts mit der Art der Gewinnermittlung zu tun. Du brauchst lediglich keine Umsatzsteuer ausweisen und bekommst keine Vorsteuer erstattet.

In die Gewinnermittlung (sog. Einnahme-Überschuss-Rechnung) kommen alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Anlagevermögen (bspw Computer oder Nähmaschinen) musst Du über die jeweilige Nutzungsdauer abschreiben.

Private Ausgaben haben in der betrieblichen Gewinnermittlung nichts zu suchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für deine Antwort. Was meinst du genau mit Anlagevermögen? Für die Produkte nutze ich hauptsächlich mein Laptop und Grafiktablet. Muss ich die auch irgendwo auflisten?

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@wolkig120

Wenn Laptop und Tablet betrieblich angeschafft wurden, sind sie betriebliches Anlagevermögen und über die Nutzungsdauer von 3 Jahren abzuschreiben.

Wenn Du mal nach Anlagevermögen googelst, findest Du da mehr Infos.

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Ja, alles was einen gewissen Wert überschreitet und im Betrieb dauerhaft verwendet wird, muss in einem Anlageverzeichnis gelistet werden. Hierzu gehören je nach Preis auch Laptops. Dann werden diese über deren Nutzungsdauer abgeschrieben. Schau mal auf dieser Seite ist das ganz gut erklärt - und hier finden sich auch die Betragsgrenzen.