Kleingewerbe für Gewerbeleasing Auto?

2 Antworten

Nein, da man überhaupt kein "Kleingewerbe" anmelden kann, sondern nur ein Gewerbe.

*Klugscheißmodus off*

Wenn von "Kleingewerbe" die Rede ist, ist meistens gemeint, dass man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen will. Die bezieht sich NUR auf die Umsatzsteuer.

Jetzt fragt sich, was Du mit "mit Berücksichtigung der MwSt." meinst. Wenn Du Dir die Vorsteuer aus dem Fahrzeugkauf zurückholen willst, darfst Du eben nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und Du müsstest das Fahrzeug dem Unternehmensvermögen zuordnen. Da Du gar kein Auto für das Unternehmen brauchst...

Ob Du GewerbeKONDITIONEN für den Kauf bekommst mit so einem Gewerbe dürfte sich aus den entsprechenden AGB des Leasinganbieters ergeben.

sero12 
Fragesteller
 04.08.2023, 15:05

Erstmal danke für deine Antwort.

Mit "Berücksichtigung der MwSt." ist folgendes gemeint:
Die Leasingangebote sind für das Gewerbeleasing sind besser, obwohl die MwSt. im Preis für das Gewerbeleasing enthalten ist. Viele denken immer, dass das Gewerbeleasing günstiger ist, weil man den Netto Preis betrachtet, was jedoch, wie in meinem Fall, nicht stimmen muss.

Ich will das Auto gar nicht steuerlich geltend machen und auch nicht die Vorsteuer zurückholen. Ich will es komplett Privat nutzen und von den Konditionen vom Gewerbeleasing gebrauch machen (vll. zu 1 % gewerblich).

Die Frage ist auch, ob dies schonmal jemand gemacht hat oder einen ähnlichen Fall kenn? In meinem Falle wäre das Gewerbeleasing bei einem Tochterunternehmen des größten deutschen Automobilherstellers.

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Ja Du kannst ein Gewerbe anmelden und die Gewerbeanmeldung dem Autohaus/der Leasinggesellschaft vorlegen, um den Vertrag zu bekommen.

Nur überlege mal, wie groß der Vorteil ist.

Zumindest 1 Jahr musst Du Umsatzsteuer und Gewerbesteuererklärung abgeben. Auch wenn da überall 0,- drin steht.

Außerdem solltest Du Dir überlegen,warum der Gewerbeleasingvertrag günstiger ist. Sind die AGB gleich?

Sind alle Bedingungen genau gleich?

Es ist nämlich so, dass die Privatleasingverträge alle nur verkappte Darlehensverträge sind.

Die Gewerbelasingverträge entsprechen den Leasingerlassen des BMF (Bundesminister der Finanzen) und sind an ganz bestimmte Konditionen gebunden.

Also Vertragsbedingungen genau prüfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
sero12 
Fragesteller
 05.08.2023, 17:23

Hallo,

danke für die Rückmeldung. Ich werde mir mal die genaueren Details dazu anschauen - guter Hinweis.

Ich habe auch von Bekannten gehört, dass es ein Problem darstellen kann, wenn man das eigene Gewerbe erst vor kurzem gegründet hat und dementsprechend auch eine Absage seitens des Leasinggebers erhalten kann.

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wfwbinder  05.08.2023, 18:53
@sero12

Dasist immer möglich.Bei privatleasing wird die Schufa gefragt, bei Gewerbeleasing Creditreform, oder eine andere Auskunftei.

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