Firmenwagen aber ist nur für Privatnutzung?

2 Antworten

Die Frage hat zwei Aspekte.

  1. Wenn dort zwei Sitze eingebaut sind, die die Zuladung von mehr Personen zulassen, als dies durch die Kfz-Zulassung erlaubt ist, dann erlischt damit die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug. Das wird dann sofort stillgelegt und darf erst wieder fahren, wenn es zurück gebaut ist.
  2. Der steuerliche Aspekt. Wenn der Wagen überhaupt nicht betrieblich genutzt wird, dann wäre der Abzug der Kfz-Kosten nicht zulässig. Wenn aber die Ehefrau im Betrieb beschäftigt ist und den Wagen Geschäftswagen fährt und ihr nach dem Arbeitsvertrag die private Nutzung erlaubt ist, dann wäre das in Ordnung, denn wenn einem Mitarbeiter gegen Versteuerung des geldwerten Vorteils die private Nutzung erlaubt ist, dann ist das betriebliche Nutzung. Ich denke nicht, dass Du deren Arbeitsvertrag kennst.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Geht es um dieselbe Person, die Du neulich anonym anzeigen wolltest?

Bist Du eventuell Stammgast in dieser Gastronomie und schnackst ab und zu mit dem Chef? Oder ist es einfach Dein Hobby nach Steuervergehen zu recherchieren?