KFZ Versicherung absetzen?

5 Antworten

Als Privatperson, bzw. für ein Privatfahrzeug kann die Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer angesetzt werden.

In vielen Fällen wirken sich die Beiträge aber nicht steuermindernd aus, da die 1.900,- € (für Arbeitnehmer) Höchstgrenze für beschränkt abziehbare Sonderausgaben durch die Arbeitnehmerbeiträge zur ges. Krankenversicherung vollständig ausgeschöpft sind.

Kaskoversicherung ist nicht ansetzbar.

Relevant bei der Einkommensteuer ist der Abfluss. Wann fand dieser statt und von wessem Geld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Wenn Du die Zahlung von deinem Konto nachweisen kannst, kannst Du den Haftpflichtanteil und ggf. die Insassenunfallversicherungsbeiträge abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Alle Kosten des Fzg sind im Normalfall mit der Entfernungspauschale abgegolten.

Alarm67  20.10.2023, 13:58

Nicht ganz richtig!

Die Kfz Haftpflichtversicherung kann und darf angesetzt werden!!!

"Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung können in der Steuererklärung angegeben werden, sie sind als Sonderausgaben im Bereich Vorsorgeaufwendungen absetzbar."

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Tiiii  20.10.2023, 14:49
@Alarm67

Das stimmt natürlich. Jedoch verweise ich auf Eifelia. War nur zu faul das auszuführen und habe nur "Normalfall" als Verallgemeinerung genutzt.

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Alarm67  20.10.2023, 20:37
@Tiiii

Weshalb ich ja auch schreibe:

"Nicht ganz richtig"

In wie weit sich das steuerlich auswirkt, ist eine ganz andere Frage, war ja auch nicht das Thema in der Frage!

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Irgendwie haben alle ein bißchen Recht.

Bei Arbeitnehmern ist der Höchstbetrag an Vorsorgeaufwendungen durch die AN-Anteile an Kranken- und Rentenversicherung meist bereits ausgereizt. D.h., Du kannst die Kosten für die Haftpflichtversicherung (und nur die) in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, aber ob sie sich auswirken, steht auf einem anderen Blatt. Wenn Du eine Software verwendest, zeigt die Dir die Erstattung oder Nachzahlung ja laufend an, dann siehst Du, ob sich was ergibt.

Werbungskosten sind das nicht - die sind, wie Tiiii schreibt, abgegolten.

Andri123  20.10.2023, 15:17

Das scheint also eher für Rentner relevant zu sein? Für Selbständige ja auch nicht.

Für meine Mutter hatte der Lohi das jedenfalls eingetragen.

Die eigentliche Frage (Versicherung läuft auf jemand anders) scheint sich aber zu erübrigen.

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Eifelia  20.10.2023, 15:40
@Andri123

Eintragen tu ich das in bestimmten Fällen auch, aber nur, weil das eingetragen ist, heißt das noch lange nicht, dass es sich auswirkt.

Bei Selbständigen sind das Betriebsausgaben, wenn das Fahrzeug im Betriebsvermögen Ist, gilt für HP und Kasko.

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Nur die Kfz Haftpflichtversicherung kann angesetzt werden!