KFZ Versicherung absetzen?
Hallo kann ich die KFZ Versicherung absetzen?
Das Auto läuft auf meinen Namen ebenso das Abbuchungskonto von der Versicherung. Allerdings ist bei der Versicherung der Name von meinem Vater eingetragen , da ich dadurch günstiger wegkomme.
Muss ich da bei der Einreichung auf etwas besonderes achten?
Danke!
5 Antworten
Als Privatperson, bzw. für ein Privatfahrzeug kann die Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer angesetzt werden.
In vielen Fällen wirken sich die Beiträge aber nicht steuermindernd aus, da die 1.900,- € (für Arbeitnehmer) Höchstgrenze für beschränkt abziehbare Sonderausgaben durch die Arbeitnehmerbeiträge zur ges. Krankenversicherung vollständig ausgeschöpft sind.
Kaskoversicherung ist nicht ansetzbar.
Relevant bei der Einkommensteuer ist der Abfluss. Wann fand dieser statt und von wessem Geld.
Wenn Du die Zahlung von deinem Konto nachweisen kannst, kannst Du den Haftpflichtanteil und ggf. die Insassenunfallversicherungsbeiträge abziehen.
Alle Kosten des Fzg sind im Normalfall mit der Entfernungspauschale abgegolten.
Irgendwie haben alle ein bißchen Recht.
Bei Arbeitnehmern ist der Höchstbetrag an Vorsorgeaufwendungen durch die AN-Anteile an Kranken- und Rentenversicherung meist bereits ausgereizt. D.h., Du kannst die Kosten für die Haftpflichtversicherung (und nur die) in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, aber ob sie sich auswirken, steht auf einem anderen Blatt. Wenn Du eine Software verwendest, zeigt die Dir die Erstattung oder Nachzahlung ja laufend an, dann siehst Du, ob sich was ergibt.
Werbungskosten sind das nicht - die sind, wie Tiiii schreibt, abgegolten.
Das scheint also eher für Rentner relevant zu sein? Für Selbständige ja auch nicht.
Für meine Mutter hatte der Lohi das jedenfalls eingetragen.
Die eigentliche Frage (Versicherung läuft auf jemand anders) scheint sich aber zu erübrigen.
Nur die Kfz Haftpflichtversicherung kann angesetzt werden!
Nicht ganz richtig!
Die Kfz Haftpflichtversicherung kann und darf angesetzt werden!!!
"Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung können in der Steuererklärung angegeben werden, sie sind als Sonderausgaben im Bereich Vorsorgeaufwendungen absetzbar."