autoreparaturkosten+Steuererklärung

1 Antwort

Bei Nicht-Selbstständigen sind diese Kosten normalerweise alle mit der km Pauschale zum Arbeitsplatz abgegolten. Theoretisch könnte man auch ein Fahrtenbuch führen und alle Kosten sammeln und dann den Anteil für die Fahrten von und zur Arbeit geltend machen, aber da ist mit hohen Hürden zu rechnen.