Leasing-Gebühren und Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?

3 Antworten

Es kommt daruf an wie groß die Betriebliche Nutzung ist. Wenn der wagen zum größeren Teil betieblich genutz wird, sind alle Kosten in der Buchführung zu erfassen. Für die privaten Fahrten sind dann 1 % des Neuwerts des wagens als Privatentahme für die Private Nutzung zu buchen. Also für einen Wagen der einen Neupreis von 20.000,- Euro hat monatlich 200,- Euro.

Wenn das führen eines Fahrtenbuches einen geringen betrieblichen anteil ergibt, werden nur die betrieblich veranlaßten Kostenteile in die Buchaltung eingebracht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn Dein Freund den Wagen als Geschäftsfahrzeug nutzt, ist das möglich. Es kann allerdings sein, dass das Finanzamt auf Führung eines Fahrtenbuches besteht, damit die Firmennotwendigkeit dokumentiert wird.