Kein Bürge bei Mietvertrag?
Meine Schwester hat sich von ihrem Freund getrennt ,ihr Exfreund wird ausziehen .Meine Schwester verbleibt mit der gemeinsamen Tochter in der Wohnung .Meine Schwester hat geregeltes Einkommen ,trotzdem will die Wg ,sie ist dort seit 20 Jahren Mieter ,wirklich einen Bürgen ,ist das rechtens .
Ich habe jetzt den Zettel ausgefüllt ,was passiert wenn ich als Bürge abgelehnt werde ,zahle noch einen Kredit ab .
kann sie aus der Wohnung fliegen ,sie hat keine Mietschulden und eine 2 jährige Tochter . Ich denke mir Wohnungssuche ,Umzug wäre ein viel größeres Übel als nicht ganz 3Warmmieten vorweisen zu können …..
Wer hat den Mietvertrag unterschrieben?
Beide ,er wird raus geschrieben und mit ihr quasi ein neuer Vertrag gemacht
3 Antworten
Wenn die WG sich irgendwie querstellt, gäbe es noch folgende Option:
Es bleibt wie es ist. Der Mietvertrag läuft weiterhin auf beide. Ob der Freund noch dort wohnt und wer die Miete zahlt, hat die WG nicht zu interessieren.
Das kann natürlich nur funktionieren, wenn der Freund mitspielt.
trotzdem will die Wg ,sie ist dort seit 20 Jahren Mieter ,wirklich einen Bürgen
hat die Wohnungsgesellschaft dies ( hoffentlich ) schriftlich kommuniziert. Dann würde hier eine Übersicherung ( Bürgschaft neben Kaution ) gefordert, was Dich m.M.n. im Nachhinein ( nachdem der Vertrag auf sie alleine umgeschrieben wurde ) zu einem Widerruf Deiner Bürgschaft berechtigen sollte.
Das ist schon richtig, aber die Wohnungsgesellschaft oder Wohnungsgesllschaft ist ja nicht dazu verpflichtet, einen neuen Mietvertrag mit der Frau abzuschliessen.
Was passieren wird, weiss hier niemand. Ich habe mal für mein Kind gebürgt (war dadurch übersichert) und musste auch Einkommensnachweise vorlegen. Von meinen (nicht vorhandenen) Verbindlichkeiten hat aber in diesem Zusammenhang niemand erfahren.
Wenn sie dort seit 20 Jahren lebt... war der Ex überhaupt mit im Mietvertrag?
Ja , war die gemeinsame Wohnung ,sie ist nur innerhalb der Wg umgezogen