Elternbürgschaft

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Ich möchte aber nicht für Fremde die Miete zahlen. Wie kann ich vorgehen.

Zunächst wäre diese Bürgschaft begrenzt oder wertlos, da der VM ausschliesslich eine Sicherheitsleistung von max. 3 MM verlangen darf und die bereits als Kaution erhalten hat. Insofern greift die Bürgschaft nur für den Differenzbetrag der gezahlten Kautionsleistung oder eben garnicht :-)

möchte die Hauptmieterin Ihn mit in den Mietvertrag als zweiten Hauptmieter aufnehmen.

Davon würde ich dringend abraten: Als Mitmieter haftet dein Sohn gesamtschuldnerisch, also auch allein und in voller Höhe für Mietvertragsverpflichtung dem VM gegenüber - einschl. Betriebskosten und Schäden :-O

G imager761

wie es rechtlich ist, keine wirkliche Ahnung ! Aber - dein Sohn hat doch scheinbar schon einen Mietvertrag und Kaution gezahlt. Ich würde so schnell keinen neuen Vertrag unterschreiben bei dem ich für andere mit in der Haftung stehe, sondern würde anregen, dass jeder Mitbewohner einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt. K.

Kein Vermieter vermietet halbe Wohnungen. Bei mehreren Mietern ist jeder davon Gesamtschuldner, haftet also auf alle Verbindlichkeiten des Mietverhältnisses in voller Höhe. Daran ließe sich nur durch eine mit dem Vermieter vereinbarte Haftungsbegrenzung etwas ändern. Auf so etwas aber läßt sich kein Vermieter ein.

Was die Mietsicherheit betrifft, so gibt es da aber noch einen anderen Gesichtspunkt. Bei Wohnraummietverhältnissen darf die Mietkaution -egal ob in bar oder als Bürgschaft erbracht- den Betrag von 3 Kaltmieten nicht übersteigen und es ist damit eine Frage der Formulierung, ob und wie man hier eine wirksame Bürgschaftsverpflichtung hinbekommt. Das aber ist Sache des Vermieters. Soll er sich mal Gedanken darüber machen.

Also hat der Hauptmieter schon einen Bürgen für diese Wohnung, denn die Kaution hat er ja erhalten. Darf der Vermieter verlangen das da zwei Hauptmieter in der Wohnung sind. Muß ich nun für alle Bürgen, ist das rechtens. Der Vermieter verlangt das. Ich bin aber nicht verpflichtet für dritte aufzukommen. Ich Bürge für diese Wohnung , wenn dort einer auszieht und ein anderer einzieht , weiß ich doch nicht wie er seine Miete zahlt. Es sind 3 Bewohner dieser WG. Mein Sohn kann sich aber die Miete der Wohnung nicht leisten. Also kommt der Vermieter in jedem Fall zu mir. Sollte ich besser die Finger davon lassen. Kann der Vermeiter meinen Sohn rausschmeißen?

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Eine Mietbürgschaft greift ja nur als Ersatz für eine Kaution, und die maximale Höhe von 3 MM wurde ja schon erwähnt. http://xn--brgschaften-thb.de/fuer-was-kann-man-buergen/ kann man auch noch mal genauer hier nachlesen. Wenn ich es richtig sehen, hat der Vermieter eigentlich kein Recht, noch weitere Sicherheiten zu verlange, bzw sehe ich nicht, dass daraus irgendwelche neuen Ansprüche erwachsen würden, da die Höchstkaution bereits hinterlegt. ist.