Ich möchte einem Bauträger oder Architekten mein Grundstück zum Bau von einem Mehrfamilienhaus zur Verfügung stellen zwecks Gewinnbeteiligung - geht sowas?

4 Antworten

Wäre es nicht besser du bekommst eine oder zwei Wohnungen in dem Objekt und vermietetest diese ? Rechtlich viel einfacher zu handhaben aus meiner Sicht.

Natürlich geht das. Allerdings darf die vertragliche Vereinbarung dazu kein Werk von Hobbyjuristen sein. Es gibt nämlich eine ganze Menge zu beachten. Wie zum Beispiel errechnet sich der Gewinn? Du kannst sicher sein, daß sich der Bauträger ohne ausgefeilte Vertragsvereinbarung den Gewinn nach Kräften niedrig rechnen wird.

Zudem solltest Du auch einen Steuerberater konsultieren um sicher sein zu können, daß Du nicht als Mitunternehmer gewerbesteuerpflichtig wirst.

Auf eine besondere Gefahr muß man auch noch aufmerksam machen: Was ist, wenn der Bauträger pünktlich zum Abschluß des Vorhabens in die Insolvenz geht. Dann hast Du einerseits Dein Grundstück verloren und andererseits als Gegenleistung dafür eine in vielen Fällen wertlose Forderung zur Insolvenztabelle.

Ich kann die Ansicht von Privatier nur unterstützen. Es ist wichtig, dass Ihr Euch gut beraten lasst, damit in Zweifelsfragen kein Streit aufkommt zwischen Dir udn dem Bauträger.

Es muss allein schon vermieden werden, dass nicht zweimal Grunderwerbsteuer entsteht.

Also Vorsicht.

Bist Du auch bereit einen Teil der Risiken zu tragen??

Wenn nicht mach einen Erbpachtvertrag über 99 Jahre.