Kann man sich an Spendenzahlung des Arbeitgebers beteiligen u. Lohn einbehalten lassen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was du an Spendenbereitschaft beschreibst, ist eigentlich unglaublich und kommt eigentlich schon eher einer Nötigung ziemlich nahe.

Irgendwelche Konstruktionen mit der Gehaltszahlung zu konstruieren - dafür gibt es mit Sicherheit auch keine tarifliche Grundlage.

Eine Spende ist etwas höchst Privates und hat nun wirklich nichts mit Lohn oder Lohnabtretung zu tun.

Für wen ein Arbeitnehmer spenden möchte, geht den Arbeitgeber nichts an.

In der DDR gab es einmal den subotnik in den betrieben - das ist vorbei.

Hallo zusammen,

diese Form der Spendenbeteiligung hat ihren Ursprung in den USA. Man nennt eine Form "matching gifts" wo der Arbeitgeber die Spenden der Mitarbeiter verdoppelt. Viele angesehene Unternehmen betreiben diese Praxis unter der Philosofie des Corporate Citizenship. Das ist die eine Sache! Der zweite Punkt ist, ob diese Form von Spenden, in der persönlichen Steuererklärung des Spenders berücksichtigt werden können. Wenn der Arbeitgeber Ihren Spendenanteil bestätigen lässt, steht dem m.E. nichts im Wege. Das müsste man im Einzalfall dann aber erfragen. Viele Grüße ocka

Da kannst Du Deinem Chef den Vorschlag machen, dass - wenn Dich der Spendenzweck auch überzeugt - Du gerne etwas direkt spendest, wenn er persönlich aus seinem versteuerten Einkommen den zehnfachen Betrag spendet.

Eine Lohnkürzung führt u.a. auch zu einer Kürzung Deiner Rentenbeiträge (vermute ich) und das willst Du Dir sicherlich nicht leisten.

Ich würde eine Lohnkürzung auch als Nötigung empfinden, wie gtbasket schon sagte.

Natürlich verfolgt der Chef wie fast alle Spender einen sozialen Zweck, der steuerliche Effekt kommt aber sicher auch willkommen. Der Mitarbeiter erklärt gegenüber dem Arbeitgeber welche Summe (X) monatlich per Gehaltsabzug für Spenden einbehalten werden. Am Jahresende bzw. Anfang des Folgejahres bekommt der Mitarbeiter "sein Spendenaufkommen" auf der Jahresverdienstbescheinigung für die Steuererklärung bescheinigt.