Krankenkontrolle erlaubt?

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Kontrollbesuche sind eher nicht erlaubt, aber er könnte natürlich den AN überwachen lassen.

Wenn eine Sekretärin offiziell wegen entzündeter Bänder im Handgelenk nicht arbeiten kann, sie dann aber schwere Einkaufstaschen nach Hause schleppt, dann dürfte sie ein Problem bekommen, ebenso der Maurer, der wegen seines Rückens nicht arbeiten kann, dann aber beim Umgraben seines Garten beobachtet wird.

Das ist nicht erlaubt, wird aber teilweise gemacht und hat dann Folgen für den Mitarbeiter, meistens Kündigung, Streit Ärger und Arbeitsgericht für beide Seiten.

Krankenbesuche sind nicht erlaubt. Niemand muss in seine Privatwohnung gegen seinen Willen, einen Mitarbeiter der Personalabteilung hineinlassen. Eine ordentliche ärztliche Bescheinigung (gelber Zettel) muss ausreichen, um die Krankheit festzustellen. Es geht den Arbeitgeber nichts an, welche Krankheit der Arbeitnehmer hat usw.

Es gibt nur einige ganz spezielle Fälle, immer dann wenn ein Arbeitnehmer krankgemeldet ist und woanders arbeitet, ist das ein klarer Verstoss gegen den Arbeitsvertrag und eine fristlose Kündigung möglich. Dazu muss aber eine begründeter Verdacht vorliegen - auch dann darf der Arbeitgeber nicht in die Wohnung, sondern muss der Arbeitnehmer in flagranti bei der Schwarzarbeit erwischen. Üblicherweise sind privat professionelle Ermittler dafür geeignet.