Fortbildung Fernstudium Home-Office-Pauschale?

1 Antwort

Die neue Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag können nunmehr auch Studenten und Auszubildende für jeden Kalendertag, an dem diese ihre Studien- bzw. Ausbildungszwecke ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsuchen als Werbungskosten bzw. kommt bei den (vorweggenommenen) Werbungskosten nur zur Wirkung, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € übersteigen.