Kann Ich einen Anwalt als Zeugen vorschicken?

7 Antworten

Nur wenn das Gericht dich ausdrücklich und schriftlich von deiner Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbindet. Ansonsten drohen Ordnungsgelder und im Wiederholungsfall die Zwangsvorführung.

Schreib Gericht und Staatswirtschaft unter Nennung des jeweiligen Aktenzeichens an (sonst kann dein Schreiben keiner zuordnen) und teile denen mit, dass du nichts mitbekommen hast bzw. schildere den Sachverhaltsablauf schriftlich. Beantrage ausdrücklich, auf deine Zeugenaussage aus diesem Grund zu verzichten, und beantrage hilfsweise die Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen.

Gemäß Ladung des Gerichtes bist Du persönlich zur Verhandlung geladen - ergo hast Du zu erscheinen.

Dort kannst Du zwar mit Anwalt erscheinen - und diese auch Deine Aussage verlesen lassen, das entbindet Dich aber nicht von Deiner Anwesenheitspflicht.

grundsätzlich ist jeder verpflichtet, als Zeuge oder Zeugin vor Gericht zu erscheinen, wenn er eine Ladung zum Gerichtstermin erhalten hat.

Etwas Puffer hast du doch noch, also genug Zeit um auf schriftlichen Weg um einen Ausweichtermin zu bitten. Zeugen die wegen Krankheit oder Urlaub nicht zum Termin kommen können und rechtzeitig nachfragen, bekommen in der Regel dann einen anderen Termin.... ob aber die Weiterbildung als wichtiger Grund anerkannt wird..... 🤷 es kommt auf den Versuch an ‼️

  1. Du kannst einen Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung stellen.
  2. Du musst in diesem Antrag begründen, warum du zum Sachverhalt keine sachdienlichen Angaben machen kannst.
  3. Der Richter entscheidet dann, ob der dich entbindet.

Einfach hin gehen und Aussagen. Am ersten Tag der Weiterbildung passiert doch nicht wirklich viel. Das Ladungs-Schreiben ist Deine amtliche Entschuldigung.

Lass Dir die Kosten erstatten für die Anreise. Belege bereithalten. Anspruch auf Zeugengeld hast Du ebenfalls.