Meine Mutter steht im Fahrzeugbrief, ich auf dem Kaufvertrag. Wer ist Eigentümer?
Hallo,
ich wurde vor einer Weile angefahren und das ganze geht auch vor Gericht (da die Gegenseite behauptet es war eben so, dass ich IHN angefahren habe). Nun ist es so, dass ich ja Kläger bin. Jetzt wurde vom gegnerischen Anwalt angezweifelt, ob ich überhaupt der Eigentümer bin.
Ich lese jetzt schon eine ganze Weile im Internet, lese immer wieder "Wichtig ist wer im Kaufvertrag steht" und "der neue Eigentümer muss sich nicht im Fahrzeugbrief eintragen lassen, ist also nicht relevant".
Was ist jetzt aber in meinem Fall, wenn jemand eingetragen wurde (in dem Fall meine Mutter)? Ich habe das Auto gekauft, es wurde mir übergeben, ich habe es abgeholt. Ich habe alle Papiere erhalten und stehe im Kaufvertrag. Habe auch noch Chats mit dem Verkäufer und er würde das sicher auch aussagen. Meine Mutter wird natürlich ebenfalls aussagen, dass ich der Eigentümer bin.
Bin ich jetzt, da ich im Kaufvertrag stehe offiziell der Eigentümer? Auch wenn damals nach dem Kauf meine Mutter in den Kfz Brief eingetragen wurde?
Vielen Dank!!
5 Antworten
Meine Mutter wird natürlich ebenfalls aussagen, dass ich der Eigentümer bin.
Und das genügt, wenn sie zu dieser Aussage steht.
Was haben die Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug mit deiner Klage als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall zu tun? Richtig: gar nichts. Jeder, der geschädigt wurde und im Fahrzeug saß, das in den Unfall verwickelt war, kann gegen den Unfallgegner klagen. Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Du bist gefahren und nur das ist relevant.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist der Halter eingetragen, der Eigentümer kann durchaus jemand anders sein. Es steht auch auf der Zulassungsbescheinigung drauf: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen." Du bist der Eigentümer und kannst dies durch den Kaufvertrag entsprechend nachweisen.
Wenn ich aber durch die Namentliche Nennung auf dem Kaufvertrag als Eigentümer gelte, sollte ja aber alles gut sein oder?
So ist es!
wer im Kaufvertrag steht ist der Eigentümer
meine Mutter hatte mir damals zu deren Lebzeiten ein Auto nach Wahl geschenkt,
sie hatte den auch bezahlt und den kaufvertrag unterschrieben, ich die Versicherung.
Meine Mutter war demnach der Eigentümer
Viele Jahre vorher in meiner Ehezeit war ich es, der den Opel Zafira bezahlt und unterschrieben hatte, im Scheidungsverfahren Jahre später wurde laut Familiengericht bei Offenlegung der Eigentumsbesitze das Auto mir als Eigentümer zugesprochen.
Der Eigentümer ist derjenige , der im Kaufvertrag steht
Fahrzeugbrief gilt nicht als Eigentumsnachweis
Danke, orgel! Das hört sich schon mal gut an. Wie gesagt, wurde das eben vom Anwalt der Gegenseite angezweifelt, dass die Aktivlegitimation bei mir liegt. Ich war im Auto, wurde angefahren, ich habe geklagt.
Da schon auf dem Fahrzeugschein meine Mutter stand, wurde das eben angemerkt von seinem Anwalt.
Und jetzt war ich mir nicht sicher, ob ich wirklich Eigentümer bin und somit das Recht habe zu klagen. Wäre meine Mutter Eigentümer, hätte ja sie, soweit ich das sehe, klagen müssen.
Wenn ich aber durch die Namentliche Nennung auf dem Kaufvertrag als Eigentümer gelte, sollte ja aber alles gut sein oder?