Abofalle Datingportal geraten, was tun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ruhe bewahren, n i c h t s zahlen und natürlich die Eltern informieren ‼️

" Minderjährige können solche „Aboverträge“ nur mit Zustimmung der Eltern abschließen. Die angeblichen Verträge sind also unwirksam. Die Eltern haften hier auch nicht für ihre Kinder.

Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen, wenn die Betreiber Strafanzeige androhen, weil Tochter/Sohn falsche Angaben im Internet (z. B. hinsichtlich ihres Alters) gemacht haben. Das ist nicht verboten !

Es ist das Risiko des Anbieters, wenn er die Angaben nicht überprüft. "

https://www.vzhh.de/themen/telefon-internet/abofallen/abofalle-im-internet-zahlen-sie-nicht

Vielen Dank für die Info. Ich werde mit meinen Eltern dort mal anrufen, und sagen, dass ich es nicht bezahle, da ich minderjährig bin

danke

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@SE313

bloß NICHT anrufen ‼️

So vorgehen, wie im Link von der Verbraucherzentrale geraten:

" Betroffene sollten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erklären, dass kein Vertrag geschlossen wurde und der Forderung vorsorglich widersprechen. "

Dazu die Begründung

* MINDERJÄHRIGER *

sollte nicht fehlen ☝️

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@Gaenseliesel

In Ordnung, dann mache ich das so :)

Reicht da eine E-Mail oder muss das in Form eines Briefes erfolgen?
danke

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@SE313

Schriftlich mit per Einschreiben mit Rückschein geht nur per Brief. Nur so habt ihr auch einen Zustellungsnachweis.

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Ich würde eine Schadensersatzpflicht deinerseits nicht so pauschal ausschließen. Aber die dürfte jedenfalls deutlich geringer ausfallen als die aktuell im Raum stehenden 555 €.

Deine Eltern sollten dem Vertrag als deine Erziehungsberechtigten schriftlich mit Zustellnachweis widersprechen. Alles weitere sollte ein Rechtsanwalt prüfen.

Kaufmännischer Lösungsvorschlag: Zur Vermeidung eines Rechtsstreits könnte man einen pauschalen Schadensersatz von 50 € anbieten, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (wichtig!). Wenn die deutlich mehr wollen, sollen die ihr Glück gerne auf dem Rechtsweg versuchen.

PS: Nicht dort anrufen! Weder du, noch deine Eltern!

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Muss man Schadenersatz anbieten?

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@SE313

Muss man nicht. Kann aber sein, dass die dann klagen. Würde ich aber -wenn überhaupt- frühstens im zweiten Schriftwechsel aktiv anbieten. Deine Eltern sollen erst mal als deine Erziehungsberechtigten dem Vertrag widersprechen. Ich würde direkt den Gläubiger (das Dating-Portal) anschreiben und dem Inkassobüro ggf. eine Kopie zur Kenntnis zuschicken. Deren Antwort könnt ihr ja dann mal hier hochladen (persönliche Daten schwärzen), dann können wir uns weitere Gedanken dazu machen.

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Also erstmal sind Verträge mit Minderjährigen außerhalb des Rahmens des Taschengeldparagraphes "schwebend wirksam", die Forderung liegt weit darüber, sodass deine Eltern sich an das Inkasso wenden müssen mit der Info, dass du minderjährig bist und die Sache hat sich erledigt.
Inkasso am besten nicht anrufen, sondern nur Einschreiben.

Zudem habe ich hier was zu dem Inkasso gefunden: https://verbraucherschutz.de/culpa-inkasso-verschickt-falschen-mahnung/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung