Kann ich als Leiharbeiter die Kilometerpauschale absetzten in der Steuererklärung?

3 Antworten

Wenn Dein Arbeitsplatz der Punkt ist, wo Du vom Auftraggeber über längere Zeit eingesetzt wirst, dann ist die Entfernungspauschale gültig.

Nur wenn die Einsatzpunkte häufig wechseln, kann die Kilometerpauschale (Reisekosten) geltend gemacht werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

wo ist denn deiner Meinung nach der Unterschied zwischen der Kilometerpauschale und der Entfernungspauschale

Ich suche wie wild aber finde nichts

Andri123  11.02.2024, 14:15

Bei Reisekosten kann man die vollen km ansetzen, also Hin- und Rückweg. Wenn beispielsweise die erste Tätigkeitsstätte der Verleiher ist und es wechselnde Einsatzorte gibt. Auch Azubis können die Wege von und zur Berufsschule voll ansetzen, die Wege zum AG eben nur einfach.

Wenn man 4 Jahre an Firma X verliehen wird, ist eben die Frage, wo sich die erste Tätigkeitsstätte befindet.

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