Was ist die erste Tätigkeitsstätte bei einem einmaligen Einsatz als Messehostess?

2 Antworten

Geringfügige Beschäftigung mit pauschaler Versteuerung? Hat in der Steuererklärung nichts zu suchen. Durch die pauschale Versteuerung ist kein Werbungskostenabzug möglich.

Ich denke als Hostess wirst du gar keine 1.Tätigkeitsstãtte haben ! 

Überhaupt keine erste Tätigkeitsstätte zu haben hat den Vorteil, dass jede berufliche Fahrt nach Reisekostengrundsätzen abgerechnet werden kann.

Für dich also steuerlich günstiger !