Kann Hausverwaltung einfach teuren Reinigungsdienst beauftragen?

3 Antworten

Hallo zusammen,

Jetzt muss ich mich aber wirklich auch mal einschalten.

25 € im Monat ist für eine normale Firma die die Hausflurreinigung macht nicht viel die Kunden denken immer nur die Firma nimmt und nimmt aber dabei muss man denken was wir als Firmeninhaber für Unkosten haben wir müssen Mitarbeiter bezahlen wir müssen das Reinigungsmittel bezahlen Versicherung bezahlen und und und.

25 € im Monat ist also zu viel kann ich nicht nachvollziehen.

Wie als Dienstleister geben uns wirklich alle Mühe es günstig zu halten aber beispielsweise für zehn Euro monatlich kann man sich auch jemanden aus der Zeitung holen und in das privat machen lassen.

Ich wirklich nur sagen völliges Unverständnis dass man nicht mal an die Firma denkt

Wer unter welchen Voraussetzungen zur Treppenhausreinigung verpflichtet ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Allerdings braucht der Vermieter an sich die Hausreinigung überhaupt nicht den Mietern zu überlassen und kann die Gebäudereinigung selber übernehmen und die Kosten dafür nach der BetriebskostenVO als Nebenkosten abrechnen:

http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

Der Vermieter hat bei allen Nebenkosten auf die Wirtschaftlichkeit zu achten. Wenn Du den Reinigungsdienst als "teuer" bezeichnest, dann können wir die Richtigkeit dieser Behauptung nicht beurteilen und das aus 2 Gründen: Zum einen wissen wir weder um die örtlichen Verhältnisse noch um das Arbeitsprogramm. Zum anderen wissen wir nicht um Deinen Wohnort.

Kann Hausverwaltung einfach ... Reinigungsdienst beauftragen?

Ja.

Jetzt hat die Hausverwaltung angekündigt, dass ...

Ja, sie darf das ankündigen, sie kann das machen und auch solche Sandkastenspiele wie eine Verteilungsrechnung auf jede Mietpartei.

Könnte man auch günstigere Alternativen durchsetzen?

Ja, dies ist möglich, wenn die Treppenhausreinigung Deine mietvertragliche Pflicht ist, dann mußt Du dies nicht bezahlen, aber weiterhin trotzdem putzen (notfalls auf eigene Kosten eine Putzfrau suchen). Ich hoffe mal, dass Du bisher Deiner Putzpflicht nachgekommen und nicht das Treppenhausferkel bist.

Hier findest Du für ein Schreiben an die HV eine Begründung: http://www.mieterbund.de/997.html

Mikkey  12.06.2013, 18:37

Wenn eine WEG beschließt, das bisherige Selbstputzen durch einen Reinigungsdient abzulösen, stehen also die Wohnungsvermieter mit den Kosten im Regen?

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LittleArrow  12.06.2013, 18:41
@Mikkey

Das könnte das Schicksal eines Wohnungseigentümers sein, der vermietet. Er kann deswegen nicht ohne Einwilligung des Mieters den Mietvertrag ändern.

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