Darf die Hausverwaltung darauf bestehen, bei Zuzug des Lebenspartners diesen mit in den Mietvertrag aufzunehmen?

2 Antworten

Natürlich wird der schlaue Vermieter versuchen, den nachziehenden Partner in den Mietvertrag aufzunehmen. Mache ich auch immer so und bis jetzt recht erfolgreich aufgrund der Unwissenheit der Mieter 😃. Einen Rechtsanspruch hat der Vermieter allerdings nicht.

Nein, ein bestehender Mietvertrag muss wegen Zuzug von Lebensgefährten nicht geändert werden.

Der Zuzug eines Lebensgefährten gilt als Berechtigtes Interesse nach BGB 553 § 553 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) dem Zuzug ist entsprechend zuzustimmen.

Der Vermieter kann die personenbezogenen Nebenkosten anpassen. In einigen Mietverträgen ist auch eine Mieterhöhung vereinbart, wenn eine weitere Person mit einzieht, auch diese Klausel währe tatsächlich gültig, auch wenn es nicht mit den Gesetzlichen Zeiten für Mieterhöhungen übereinstimmt.

Die Wohnungsgeberbescheinigung muss deine Freundin ausstellen, diese hat die ja Wohnraum"gegeben"

Deine Finanziellen Verhältnisse gehen den VM nichts an, da du ja nicht mit im Mietvertrag stehst.

Wenn es Probleme gibt, sucht euch nen Anwalt, der das ganze ausformuliert dem VM um die Ohren haut.