Darf die Hausverwaltung darauf bestehen, bei Zuzug des Lebenspartners diesen mit in den Mietvertrag aufzunehmen?
Hallo Community,
wir erleben gerade eine riesen DIskussion mit der Hausverwaltung - folgende Sachlage:
- Meine Freundin hat eine eigene Wohnung
- Nun haben wir uns entschlossen, zusammenzuziehen und haben bei der Hausverwaltung eine Wohnungsgeberbescheinigung beantrag, diese auch ohne Probleme bekommen
- Ich habe mich ordnungsgemäss angemeldet
- Wochen später möchte nun die Hausverwaltung von mir noch Lohnbescheinigungen und Schufa Auskunft - ok, habe ich kein Problem damit, aber nur unter der Voraussetzung, dass dies nicht dazu führt, in Ihren Mietvertrag (der meiner Lebensgefährtin) mit einzutragen - denn wir wollen das nicht, wozu auch, schliesslich hat sie die Wohnung ja auch ohne mich bekommen, hat selbst die Kaution bezahlt und verdient selber genug Geld um diese auch eigenständig tragen zu können (Das ich mich selbstredend finanziell an der Miete Ihr gegenüber beteilige, ist selbstredend - das ist aber ein Agreement zwischen Ihr und mir)
- Nun, nachdem wir Ihnen die gewünschten Dokumente noch nachgereicht haben, bestehen sie auf einmal doch auf einen Eintrag als gemeinsamer Mietvertrag
Meines Wissens nach kann der Vermieter nicht darauf bestehen, er ist um Erlaubnis zu fragen und das haben wir gemacht, was er auch mit Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung getan hat. Gibt es hier einen Expertenrat? Besten Dank & VG Alex
2 Antworten
Natürlich wird der schlaue Vermieter versuchen, den nachziehenden Partner in den Mietvertrag aufzunehmen. Mache ich auch immer so und bis jetzt recht erfolgreich aufgrund der Unwissenheit der Mieter 😃. Einen Rechtsanspruch hat der Vermieter allerdings nicht.
Nein, ein bestehender Mietvertrag muss wegen Zuzug von Lebensgefährten nicht geändert werden.
Der Zuzug eines Lebensgefährten gilt als Berechtigtes Interesse nach BGB 553 § 553 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) dem Zuzug ist entsprechend zuzustimmen.
Der Vermieter kann die personenbezogenen Nebenkosten anpassen. In einigen Mietverträgen ist auch eine Mieterhöhung vereinbart, wenn eine weitere Person mit einzieht, auch diese Klausel währe tatsächlich gültig, auch wenn es nicht mit den Gesetzlichen Zeiten für Mieterhöhungen übereinstimmt.
Die Wohnungsgeberbescheinigung muss deine Freundin ausstellen, diese hat die ja Wohnraum"gegeben"
Deine Finanziellen Verhältnisse gehen den VM nichts an, da du ja nicht mit im Mietvertrag stehst.
Wenn es Probleme gibt, sucht euch nen Anwalt, der das ganze ausformuliert dem VM um die Ohren haut.