Ist Erbschaft eine Holschuld?

3 Antworten

Eine Automatik gibt es nicht und ein Grundstück kann man auch nicht holen. Das Eigentum an einem Grundstück geht durch die Auflassung (heißt soviel wie: auf das Grundstück drauf lassen) und Eintragung im Grundbuch über.

Der Auflassung bedarf es hier nicht. Stattdessen beantragt einer der Erben zu Protokoll eines Notars beim Nachlassgericht die Erteilung des gemeinschaftlichen Erbscheins. Aufgrund des Erbscheins wird dann die Eigentumsänderung im Grundbuch vollzogen.

Guppy194  15.11.2011, 10:12

hm, wenn ich richtig informiert bin, tritt nach § 1922 BGB mit dem Todesfall sofort die Gesamtrechtsnachfolge ein, egal ob der Erbe vom Todesfall Kenntnis hat oder nicht. Das gilt auch für Grundstücke. Hier wird doch nur bei Vorlage des Erbscheines das Grundbuch berichtigt und keine Auflassung eingetragen.

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Das Nachlassgericht wird sich um die Frage der Erbfolge kümmern und die Erben anschreiben. Die Aufteilung des Erbes im Sinne von "wer bekommt welche Position des Nachlasses" ist allerdings eine Frage, die die Erben unter sich ausmachen müssen.

Ausnahmen gibt es, wenn die Erben nicht bekannt sind (z.B. uneheliche Kinder) oder ihr Wohnort nicht bekannt ist. In diesem Fall hilft es, dem Nachlassgericht eine Adresse zu hinterlassen oder im Testament die Kontaktdaten über einen Notar oder Anwalt zu verweisen.

Vorsicht bei Erbschaften aus denen Verpflichtungen entstehen können. Die Erbengemeinschaft ist eine Rechtsform. Man kann sich zwar das Grundstück nicht holen und man kann auch, wenn man kein Interese hat, das Schreiben vom Nachlassgericht ignorieren, aber man ist trotzdem in der Erbengemeinschaft "Mitglied". Sollte also beispielsweise eine Steuer oder andere Abgaben fällig werden, ist man gesetzlich "dran". Auch wenn von dem Grundstück Gefahren ausgehen, z.B. wenn ein Baum auf eine öffentliche Straße fällt, ist man haftbar. Man sollte sich also schon bewusst machen, welche Risiken eine Erbschaft enthält und wie man die absichert.