Was passiert genau, wenn ein Elternteil stirbt und Haus und Vermögen vorhanden ist?
Nachdem ich ein paar Fragen dazu schon gelesen habe, beschäftigt mich eine bestimmte Frage: Wenn ein Elternteil stirbt und es kein Testament gibt. Erben dann die Kinder automatisch? Muss der verbleibende Elternteil sein Vermögen offen darlegen und die Kinder auszahlen, wenn sonst keine Vereinbarung getroffen wurde? Was passiert mit dem Haus der Eltern? Wird das dann mit auf die Kinder umgeschrieben?
2 Antworten
Wenn ein Elternteil stirbt und es kein Testament gibt.
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Da erben überlebender Ehegatte und Kinder, wobei die näheren Einzelheiten auch vom Güterstand abhängig sind:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge#Ehegattenerbrecht
Wenn Du von "auszahlen" sprichst, dann hast Du die irrige Vorstellung, dass der überlebende Ehegatte quasi Alleineigentümer des Erbes ist. Das aber ist beim ERBE gerade nicht der Fall. Alle Erben sind Miteigentümer ihrem Erbanteil entsprechend. Die Problematik des "Auszahlens" stellt sich dann, wenn ein Testament vorliegt und das die Erbfolge abweichend vom Gesetz bestimmt, z.B. den Ehegatten zum Alleinerben macht. Dann haben die Kinder ein Pflichtteil. Da man Häuser nicht in Stücke sägen kann, sind die Kinder in dem von Dir vorgestellten Fall -sofern der verstorbene Ehegatte Allein- oder Miteigentümer des Hauses war- durch Erbfolge zu Miteigentümern geworden.
Liegt kein Berliner Testament vor werden Kinder, die eine gute Beziehung zu dem verbleibenden Elternteil haben, selbstredend auf ihr Erbe verzichten und somit dafür sorgen, dass Mutter oder Vater ohne Stress im eigenen Haus verbleiben kann.
Der Pflichtteil muss eingefordert werden. Er wird nicht automatisch fällig. Du hast das also falsch verstanden.
Meine Frage von heute ging in genau die Richtung. Was ist, wenn eines der Kinder Sozialhilfeempfänger ist? Ein (Berliner) Testament wäre dann einerlei. Das Sozialamt würde den Pflichtteil einfordern. Nur kann es sich dann wohl auch um einen Härtefall handeln und das Sozialamt nicht tätig werden.
So wie ich @TaxQA verstanden habe, bekommen die Kinder trotzdem den Pflichtteil auch wenn sie das Erbe ausschlagen. Kann das sein oder habe ich das falsch verstanden?