Was passiert mit dem Haus wenn ein Elternteil stirbt und es mehrer Kinder gibt? Kein Berliner Testam

3 Antworten

Richtig: Ohne anderslautendes Testament würdest du über 1/6 Miteigentümer des auf den Erstversterbenden anfallenden Immobilienbesitzanteils, wären deine Eltern im Regelfall der Zugewinngemeinschaft verheiratet..

Bei hälftigem Eigentum der Eltern also als Haus- und Grundbesitzer zu 1/12 eingetragen.

Eigentum verpflichtet aber: Zwar stünden dir dementsprechender Anspruch auf anteilige fiktive (von Mutter bewohnter) und tatsächlichen Mieteinnahmen zu, ebenso aber auch Beteiligungspflicht an den Lasten (Steuern, Reparatur) und Kosten (Müllabfuhr, Versicherungen,...).

Je nach Renovierungsstau und Lastenhöhe zahlst du da mehr als du rausbekommst :-(

G imager761

Edit: Unterstellt, alle 4 Kinder stammen vom Erblasser ab oder wären von ihm adoptiert bzw. in Vaterschaft anerkannt, betrüge deine Miteigentumsquote lediglich 1/16

G imager761

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Suedlänger:

Automatisch erfolgt im Leben nur selten etwas, es bedarf i.d.R. eines Antrags. Nach dem Tode eines Elternteils ist ein Erbscheinantrags beim Nachlassgericht durch einen der Erben zu stellen.. Liegt der Erbschein vor, wird aufgrund des Antrags eines der Erben die Berichtigung des Grundbuchs (kostenfrei) durchgeführt. Einnahmen und Ausgaben der Immobilie werden im Verhältnis der Eigentumsanteile aufgeteilt (auf dich entfallen 8,33 %).

Anmerkung zum Erbscheinantrag: Es wird unterstellt, dass der Erblasser weder einen notariellen Erbvertrag noch ein notarielles Testament hinterlassen hat..

Grins ... 3 Geschwister plus Südländer sind nach Adam Riese 4 Kinder - also 6,25%

Bei einer Nettomiete von 500€ kämen immerhin 31,12 € heraus. davon gingen noch eventuelle Erhaltungsaufwendungen ab.

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@Mikkey

davon gingen noch eventuelle Erhaltungsaufwendungen ab.

sowie 1/16 der Steuern, Gebäudeversicherungen, Müllabfuhr, Strassenreinigung, Entwässerung, Schornsteinfeger, ...

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