Berliner Testament -Immobilie - Erfolge Grundbucheintrag?

2 Antworten

Eintrag ins Grundbuch beantragen

kann der (Mit)Eigentümer in Abteilung 1. Ist denn jemand (Mit)Eigentümer geworden?

In den anderen Abteilungen kann man sich auch eintragen lassen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Nach dem Tod des Lebenspartners ja, vorher nicht.

Nach dem Tod des Erstversterbenden stehen den Kindern nur Pflichtteilsansprüche zu. Die gehen auf Geldzahlung durch den Erben. Am Erbe selber sind die Kinder nicht beteiligt.

PS: Was ist unter Haupterbe zu verstehen? Sind die Kinder quotenmäßig am Erbe beteiligt (dann haben sie ja quotal Miteigentum am Haus und können das Grundbuch berichtigen lassen) oder sind ihnen Vermächtnisse zugewendet worden?

Danke schön!!! Das ist auch meine Rechtsauffassung. Haupterbe ist tatsächlich der falsche Begriff. Ich meinte Alleinerbe und nach dessen Ableben die Kinder.

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