Ist ein Anwaltsbrief zu bezahlen, weil man offene Rechnung nicht bezahlt hat, aber nie Mahnung kam?

4 Antworten

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die neuen Kontendaten zu geben und die aktuelle Adresse

woher weisst du, dass die es nicht versucht haben, dich anzuschreiben? Wenn du umgezogen ist, kann doch der Fall auch der folgende sein:

  • die Versicherung hat versucht, dich auf dem Postweg anzuschreiben
  • das Schreiben ging zurück mit unbekannt verzogen
  • ein erneuter Versuch
  • die Versicherung ermittelt die neue Adresse nicht selbst, sondern ein Anwalt
  • dieser setzt gleich ein Schreiben auf und weist seine Kosten aus

Ich weiss nicht, welche Versicherung es ist, aber wenn ich meine Versicherungen so ansehe, dann würden die sicherlich nicht sofort so einen Hammer auspacken. Das würden die nur tun, wenn sie mich als Kunden verlieren möchten. Mahngebühren ja, aber Rechtsanwalt nein - nicht im ersten Schritt.

Dennoch ist es so: wenn du in Verzug bist, dann bist du es. Die Versicherung kann auch über eine Anwalt gehen.

es ist ein Irrglaube, davon auszugehen, daß Zahlungsverzug nur durch eine Mahnung eintritt-zu späte Zahlung hat zur Folge, daß man bezahlen muß, meist dann eben mit Aufpreis, wie in Deinem Fall. Würde das also schnellstens erledigen, zumal es ja in Deiner Sphäre lag, das zu regeln mit der neuen Adresse/Kontonummer.

Ist das überhaupt so erlaubt?

Die Leistung war kalendermäßig bestimmt. Somit entsteht Verzug auch ohne Mahnung.

Muß einer offenen Rechnung nicht erst mal eine Mahnung befolgen

Wenn auf der Rechnung ein konkretes Zahlungsziel steht oder es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt, tritt Verzug automatisch ein, wenn die Zahlungsziele überschritten werden.

Anwaltskosten sind vom Schuldner zu tragender Verzugsschaden. Theoretisch hätte man auch gleich auf Zahlung klagen können.