Inkasso wegen falschem Verwendungszweck (KLARNA)?

2 Antworten

Geldschulden sind Bringschuld. Du trägst grundsätzlich die Verantwortung dafür, dass der Gläubiger vollständig und rechtzeitig sein Geld erhält. Dazu zählt auch, dass du dem Gläubiger die Zuordnung der Zahlung ermöglichst. Ob eine Zuordnung hier hilfsweise anhand des Namens möglich gewesen wäre, sei mal dahingestellt.

Die Inkassokosten scheinen damit grundsätzlich gerechtfertigt zu sein. Über die Höhe könnte man sich ggf. streiten. Aber 82,65 € scheinen jetzt nicht grob unangemessen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Wenn Klarna das Geld nicht zuordnen konnte und das Geld dir deswegen zurück überwiesen hat, können sie dich ja nicht per Email informieren, denn sonst hätten Sie das Geld ja auch selbst zuordnen können und sich die Mail damit gespart.

Du hättest dein Konto selbst im Blick haben müssen und hättest dann gemerkt, das was falsch war. Zumal du ja einen falschen Verwendungszweck genutzt hast.

Du wirst also um die Bezahlung der Inkassokosten nicht rumkommen, da der Fehler bei dir liegt, nicht bei Klarna.