Muss auf einer Mahnung für eine Rechnung aus dem Vorjahr ohne USt, USt ausgewiesen werden?

1 Antwort

Vom Fragenden:

Danke schön soweit! Impliziert das also, dass ich tatsächlich USt an das FA abzuführen habe, sollte ich das Geld demnächst erhalten? Damit wäre der zweite Teil meiner Frage beantwortet; obwohl ich die leise Hoffnung hatte, es gäbe für den Fall eine Form von Schadenersatz (vlt. über die Mahnkosten?).

Auf der Mahnung muss ich aber doch wohl keine Steuer ausweisen, da die überfällige Rechnung ja nach §19 UStG ohne Steuer gestellt wurde. Der Schuldner ist übrigens eine GmbH und im Vertrauen auf Folgeaufträge bin ich mit dem Preis sehr weit entgegen gekommen.

Auch wenn die Bücher nach EÜR nerven, krieg ich das eigentlich schon hin. Outsourcing würde sich bei mir nicht rechnen. Dies ist nur leider ein ungünstiger Fall, wo Google mal nicht mein Freund ist. Sollte der Schuldner säumig bleiben, geb ich das Ganze natürlich ab. Eine Chance will ich ihm aber schon noch im Guten geben. Bei der Gelegenheit, hat da jemand einen Tipp für eine Inkasso-Bude? Kennt jemand die "FORUM INKASSO GmbH"?

Danke

EnnoBecker  18.07.2011, 16:39

Falls du die Umsatzsteuer ausweist, obwohl die Leistung erbracht wurde, als du zum Ausweis der Steuer nicht berechtigt warst, schuldest du sie nach § 14c (1) UStG (unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer) und hast hieraus keinerlei Vorsteuerabzugsberechtigung.
 
Im Übrigen stellst du ja keine neue Rechnung, sondern mahnst lediglich die Begleichung der Schuld an.

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