Makler beauftragt, Kunde stirbt, darf Makler seine Spesen den Erben berechnen?

2 Antworten

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Sehe ich anders:

Bei einem Maklervertrag handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag und den erbt man nicht. Der eine Vertragspartner ist verstorben und damit gibt es auch keinen Vertrag mehr.

Also der Erbe darf und kann einen anderen Makler beauftragen, er war nie und ist auch nicht Vertragspartner des Maklers.

Dazu kommt das offensichtlich dem Makler bisher auch kein Honorar zusteht !!!

EnnoBecker  19.12.2011, 20:51

Gerade zivilrechtliche Verpflichtungen müssen vom Erben erfüllt werden.

Deswegen hat er ja die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen oder anzutreten.

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Die Erben sind Rechtnachfolger des Erblassers, d.h. stehen für alle Schulden mit ein. Das sind auch Verpflichtungen, die ggf. erst nach dem Tod des Erblassers in Rechnung gestellt werden.