Immobilienkauf mit späterer Übergabe?

6 Antworten

Ja, das geht.

Im Kaufvertrag wird festgelegt, wann der Kaufpreis zu zahlen ist. Hier z. B.im Oktober, oder wenn der Verkäufer ausgezogen ist.

Mit der Bank kannst Du die Finanzierung als "Forwarddarlehn" abschließen. Du bekommst jetzt die Genehmigung und den Zinssatz fest zugesagt, aber ausgezahlt wird bei Fälligkeit.

Sicherheit für beide Seiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
frodo1405  16.03.2022, 23:25

Ein "Forwarddarlehen" wird als Anschlussfinanzierung verwendet. D.h. die Umschuldung eines bestehende Darlehen wird frühzeitig vertraglich vereinbart.

Hier wird der erstmalige Darlehensvertrag heute geschlossen und eine "bereitstellungsfreie Zeit" vereinbart, d.h. ab wann werden frühestens Zinsen berechnet obwohl das Darlehen noch nicht ausbezahlt wurde.

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Man kann es so im notariellen Vertrag regeln, dass der Kaufpreis erst nach Auszug des Verkäufers zur Zahlung fällig wird. (Es ist auch sinnvoll, dass der Kaufpreis erst mit dem Auszug fällig wird, denn dann hast Du ein Druckmittel, falls es Probleme mit dem Auszug gibt.)

Natürlich kannst Du auch mit Deiner Bank vereinbaren, dass das Darlehen erst ab Oktober ausgezahlt werden soll. Das ist reine Verhandlungssache.

Kein Problem.

Im Grunde geht es lediglich um die Bereitstellungszinsen. Sie betragen i.d.R. drei v.H.jährlich und beginnen sechs Monate ab verbindlicher Darlehenszusage (z. B. ab 17.09.2022 von heute aus gerechnet). Bei einem Darlehen von z. B. 150.000,-- € würden ab 7.9.2022 bis zur Valutierung täglich 12,50 € anfallen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das hatten wir gerade erst ganz ähnlich, vielleicht helfen die Antworten dort ja auch Dir:

https://www.finanzfrage.net/frage/hauskauf---verkaeufer-wohnt-weiterhin-da

orgel  16.03.2022, 22:52

So ähnlich finde ich den Fall nicht, da dort der Verkäufer ja schon gleich Geld haben wollte und als „Mieter“ gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung bleiben wollte. Das ist hier viel einfacher, da ja der Verkäufer mit der späteren Zahlung einverstanden ist. Kaufpreisfälligkeit wird dann einfach so vereinbart, dass diese frühestens zum 1.10. oder auch 1.11. eintritt, da der Verkäufer ja noch bis Oktober bleiben möchte, diese Fälligkeit aber zusätzlich erst nach Auszug des Verkäufers eintritt.

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Die Bank zahlt für gewöhnlich nach Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars aus. Somit ist es also im Kaufvertrag zu regeln, wann der Kaufpreis fällig ist.