Grundschuldbrief verloren, was ist mit finanzierender Bank?

1 Antwort

Tinchen

Lösungsvorschlag:

Der Kaufpreis ist in Höhe eines Teils von 20.000 Euro zuzügl. nicht verjährter Zinsen und Nebenleistungen für ca. vier Jahre (mitunter 70 - 80 % der Hauptforderung) solange einzubehalten - z.B. durch Hinterlegung auf Notaranderkonto - bis nach dem Aufgebotsverfahren die Kraftloserklärung des abhandengekommenen Grundschuldbriefes vorliegt und der Löschung der Briefgrundschuld keine weiteren Hindernisse entgegenstehen.

Du solltest darauf hinwirken, dass die nicht unerheblichen Kosten der Lastenfreistellung vom Verkäufer zu tragen sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Tinchen1806 
Fragesteller
 05.02.2021, 10:05

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. So wie du das schreibst, wird es auch im Kaufvertrag alles geregelt. Mir ging es aber eher darum was die Bank dazu sagen könnte (bis zum Termin dauert es noch ein wenig) und da wollte ich mich einfach informieren und wissen wie ich evtl. argumentieren kann bzw was da auf uns zukommt 🤗

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Franzl0503  05.02.2021, 10:28
@Tinchen1806

Tinchen:

Die Bankgrundschuld wird zunächst im Range nach 20 0000 im Grundbuch eingetragen. Sobald die Löschung der (noch) vorrangigen Grundschuld sichergestellt ist, zahlt die Bank aus und rutscht nach Löschung an die bedungene erste Rangstelle

Fallen durch die lange Dauer des Aufgebotsverfahrens Bereitstellungszinsen an, sollte beizeiten auch über den Zahlungspflichtigen eine Regelung getroffen werden.

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Tinchen1806 
Fragesteller
 05.02.2021, 14:05
@Franzl0503

ok, genau das wollte ich wissen. herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Hmmm na dann bezweifle ich dass das die Bank mitmachen wird. Rein von der Logik her wird die sicher ein Problem mit der Nachrangigkeit haben. Schade.. denke aus dem Haus wird nix :((

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detlef32  06.02.2021, 01:53
@Tinchen1806

Die sind ja nicht nachrangig weil das Geld immer noch bei der Bank ist - es ist für eine Bank vollkommen normal ein Darlehen zu geben (und dafür auch Zinsen zu kassieren) es aber erst dann auszuzahlen wenn alles fein ist. Ich denke es gibt keine Probleme bei der Bank.

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Tinchen1806 
Fragesteller
 06.02.2021, 10:46
@detlef32

Ok jetzt glaube ich habe ich etwas missverstanden. Den Vertrag habe ich noch nicht erhalten. Aber so wie ich den Eigentümer verstanden habe will er das so formulieren lassen, dass die Bank das Geld an ihn auszahlt (bis auf die 20.000€ die auf dieses Notaranderkonto gehen, die werden dort verwahrt) und wir dann wenn das Geld eingegangen ist kommen wir in den Besitz des Hauses (Renovieren, Umzug,...) In der Zwischenzeit läuft dieses Aufgebotsverfahren. Wir sind im Grundbuch mit der Auflassungsvormerkung drinnen. Sobald das Aufgebotsverfahren beendet ist, werden diese 20.000€ gelöscht, der bisherige Eigentümer bekommt auch dieses Geld und wir sind dann offiziell Eigentümer. Meines Erachtens wird die Bank so etwas nicht wirklich mitmachen wollen, weil sie ja Geld zahlt ohne dass sie sich an ranghöchster Stelle befindet und ohne dass wir (die Schuldner) überhaupt offiziell Eigentümer sind (also während dieses Aufgebotsverfahren noch läuft). Und @detlef32 so wie ich dich verstehe, zahlt in dem von dir beschriebenem Fall die Bank erstmal gar nichts, so lange das Aufgebotsverfahren läuft. Das bedeutet letztendlich dass erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist die Bank das Geld auszahlt (muss dann im Kaufvertrag auch so mit der Fälligkeit des Kaufpreises stehen) und wir erst danach renovieren und umziehen können?? Aber wozu dann das Notaranderkonto wenn die Bank eh noch nix zahlt? Da können ja die 20.000€ nicht drauf bewahrt werden, wenn die Bank erst nach dem Verfahren zahlt (die zweite Version ist denke ich sowohl für die Bank als auch für uns sicherer??). Vielen Dank vorab für eine Antwort..

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detlef32  12.02.2021, 15:07
@Tinchen1806

Nach meinem Beispiel würde die Bank den Kredit (bis auf 20.000 Euro) an den Verkäufer auszahlen. Und entweder die 20.000 noch einbehalten oder auf ein Notaranderkonto einzahlen.

Bei dem Notaranderkonto wäre dann festgelegt, dass der Verkäufer diese 20.000 erst bekommt wenn der Rang freigemacht wird. Das restliche Geld erhält er und Du bekommst auch sofort die Eintragung als Eigentümer.

Damit gehst Du und die Bank kein Risiko ein. Der Verkäufer hat jetzt ein gestiegenes Interesse an seine restlichen 20.000 Euro zu kommen und wird per Notarvertrag gezwungen über den Notar die Auflassung (Ungültigkeit der Grundschuld) zu betreiben.

Für Dich ändert sich nichts - Du bist Eigentümer und kannst machen was Du willst. Du zahlst Deinen Kredit (und auch die 20.000) an die Bank ab so wie bei einem normalen Kauf auch. Nur der Verkäufer muss halt warten bis die Papiere in Ordnung sind.

Für die Bank sieht das so aus: Solltest Du nicht zahlen können ändert das an ihren Sicherheiten nichts. Sie kann die Immobilie verwerten. Die 20.000 liegen entweder noch immer im Notaranderkonto oder der erste Rang wurde freigeschaltet. Ein Verkaufserlöß aus der Immobilie wäre immer genauso hoch.

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Franzl0503  18.02.2021, 18:55
@detlef32

Ich darf nochmals auf die nicht verjährten Grundschuld-Zinsen hinweisen. Auch sie sollten vorsorglich hinterlegt werden.

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detlef32  19.02.2021, 14:25
@Franzl0503

Ich mache mir da keine Sorgen - die Bank kann mit sowas umgehen und wird entsprechendes Geld zurück halten. Aber natürlich ist es ein Teil des Problems und man kann das durchaus zur Sprache bringen.

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