Nein. Soweit Du einen Führerschein hast, wird es keine Konsequenzen geben.

Wenn Du aber einen Unfall baust, dann wird es Konsequenzen geben. Die Versicherung kann dann den Schaden von Deinen Eltern zurück fordern. Das kann für die Eltern sehr teuer werden.

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Du solltest eine Beratungsstelle aufsuchen, die Dir helfen kann.

Du beantragst Hartz4 /ALG2 und suchst Dir eine kleine Wohnung. Du fragst vorher auf dem Amt, wie viel Geld Du für die Wohnung ausgeben kannst.

Du versuchst, dein psychisches Problem in den Griff zu bekommen. Ein Arzt weiss wie. Es gibt auch für Dich einen Weg, gesund zu werden.

Und dann suchst Du Dir einen Ausbildungsplatz. Etwas was Dir gefällt, einen Beruf, den Du gerne tust, ..

(Und wenn Du keine Wohnung findest, dann wohnst Du eben noch für eine Weile daheim. Dann ist egal, was der Vater sagt. Du versuchst eine Therapie zu machen und einen Ausbildungsplatz zu finden. Dadurch kannst Du es auch schaffen. Sobald Du etwas verdienst kannst Du Dich wieder auf die Suche nach einer Wohnung machen.)

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Du kannst: Das Limit (im onlinebanking) für 1 Tag hochsetzen. Auf den ganzen Betrag. Schaue nach im Banking-Portal unter Service, oder so. "Tageslimit erhöhen"

Oder Du gehst an den Schalter / oder schickst per Post an die Bank ein schriftliches Überweisungsformular.

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Nachtruhe im Mischgebiet ist zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens. An Sonn- und Feiertagen ist ganztags Ruhe einzuhalten. Das bedeutet, dass man während der Ruhezeiten keine laute Musik, laute Menschen, etc, hören darf:

Höchstwerte für Lärm im Mischgebiet: 60 dB tags, nachts 45dB. (45 dB entspricht den Geräuschen, die man in einem ruhigen Wohnviertel, ohne Straßenverkehr hören kann). Dauerhaft laute Musik oder Leute, die sich lautstark unterhalten überschreiten diese Grenze.

Messpunkt: Wenn der Lärm von außen kommt, wird ein halber Meter vor dem offenen Fenster vor Deinem Schlafzimmer oder Wohnzimmer, etc. (Immissionsort: der Ort, auf den der Lärm einwirkt) gemessen. Da muss der Wert eingehalten werden.

Das Lokal muss also vor allem während der Ruhezeiten die Fenster zu machen. Lauter Lärm durch Leute vor dem Haus oder laute Musik sind nicht erlaubt. Ausnahmen wären kurze Lärmspitzen, die mal vorkommen können.

Du kannst mit dem Inhaber reden, dass Dich der Lärm stört und man während der Ruhezeiten draußen leise sein soll. Ansonsten kannst Du in Einzelfällen die Polizei rufen. Vor allem hast Du die Möglichkeit, zur Stadtverwaltung zu gehen. Die können ebenfalls Anordnungen treffen, damit der Dartverein die Lärmgrenzen einhält.

60 dB ist deutlich lauter. Das ist so laut, wie wenn sich Leute normal unterhalten, in einem Abstand von 1 Meter. Außerhalb der Ruhezeiten darf es draußen also lauter sein.

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Mit einer Strafanzeige wirst Du da nicht weit kommen.

Es hängt davon ab, ob die Feuchtigkeit ein kurzfristiges Problem ist. Wenn das Haus (wie heutzutage oft üblich) schnell gebaut wurde, dann muss es erst mal trocknen. Da sind mehrere Kubikmeter (20 Badewannen, oder mehr!!) Anmachwasser im Beton und im Putz. Nur ein Teil davon wird chemisch bei der Hydratation gebunden. Der große Rest des Wassers steckt in den Wänden, der Decke und im Boden. Die müssen austrocknen. Das dauert. Deshalb ist das mit dem Bautrockner sinnvoll. Wenn die Räume ein paar Wochen ausgetrocknet sind, sieht man, ob das Problem gelöst ist.

Wenn es danach wieder feucht wird, muss man schauen, wo Feuchtigkeit eindringt. Erst dann wird man sehen, ob der Keller nicht ausreichend abgedichtet wurde.

Es kann auch ein anderes Problem vorliegen: Im Sommer kommt die meiste Feuchtigkeit in den Keller, wenn man ein Fenster offen stehen hat. Warme, feuchte Luft dringt ein und Feuchtigkeit kondensiert an den kühleren Wänden. Wenn Du also im heißen Sommer tagsüber Kellerfenster geöffnet hast, ist es auch kein Wunder, wenn der Keller eine Waschküche ist. Also Kellerfenster nur kurz öffnen!

Man sollte bis zur endgültigen Klärung dieser Frage den Keller von der Abnahme ausnehmen.

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Das haben Eltern schon immer gemacht. Und der Freund ist meistens nicht gut genug für die Tochter. Das ist anders wo auch so.

Dann musst Du Dich eben heimlich treffen. Andere machen das auch so.

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Sie hat ein Einkommen, nämlich Harz 4. Deshalb kannst Du nicht sagen, sie hätte kein Einkommen.

Du musst das mit Harz 4 regeln.

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Wenn man ein kostenloses Gespräch nicht wahrnimmt, dann ist das auch kostenlos.

Diese Firma soll Dir nachweisen, dass Du einen Vertrag abgeschlossen hast. Und Du solltest diesen Vertrag widerrufen. Rechtlich ist es meiner Ansicht nach nicht möglich, hier etwas in Rechnung zu stellen.

Du solltest per Whatsapp zurück schreiben:

"1. Es wurde kein Vertrag abgeschlossen. 2. sofern doch ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, WIDERRRUFE ich diesen hiermit. "

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Du solltest mit dem Arzt sprechen. Er muss darüber informiert werden. Möglicherweise wird er eine fristlose Kündigung aussprechen und das ist auch richtig so. Du solltest auch verlangen, dass er eine Kündigung ausspricht. Du kannst Ihm sagen, dass Du überlegst zum Rechtsanwalt zu gehen, der dann gegen den Arzt Schadenersatz einfordern wird. Und dass Du möglicherweise Strafanzeige wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht erstatten wirst.

Die Mitarbeiterin hat sich hier zwar strafbar gemacht. Zur Polizei würde ich aber trotzdem nicht gehen. Wenn Du eine Strafanzeige machst, dann wird es Ermittlungen geben. Es werden noch mehr Leute darüber reden. Dadurch verbreitet sich die Sache noch mehr! Als Opfer wird man hier noch mehr geschädigt.

Du solltest gegen über anderen Leuten eine andere Strategie verfolgen: Wenn Du darauf angesprochen wirst, bestreitest Du einfach, dass es eine Abtreibung gegeben hat. Und sagst, dass die Arzthelferin Intrigen erzählt und gelogen hat. Oder dass es sich um eine Verwechslung handelt. Mit einer solchen Notlüge wirst Du Dich am besten schützen können. Denn dann steht zumindest Aussage gegen Aussage. Und mit der Zeit werden die Gerüchte verschwinden.

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Da passiert wahrscheinlich nichts mehr.

Außer wenn die doch etwas bemerkt haben, aber nicht wissen wer er ist. Wenn er also in Zukunft da wieder hin geht, kann es sein, dass er wiedererkannt wirst und die dann die Polizei rufen.

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Es wäre wichtig, dass ein Betreuer für die Mutter bestellt wird! Dieser wird auch vom Gericht laufend überwacht. Dieser kann dann die notwendigen Entscheidungen treffen. Betreuer kann ein Familienangehöriger sein oder ein Berufsbetreuer.

Jemand mit Generalvollmacht wird nicht überwacht! Mit einer Vollmacht kann aber die Wohnung verkauft werden.

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Für die Schenkung brauchst Du keinen Notar. Du übergibst ihm einfach die Schlüssel und die Fahrzeugpapiere. (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2). Damit ist die Schenkung vollzogen.

Du musst das Auto dann auf ihn anmelden. Dazu braucht man seine Unterschrift und Deine. Am Besten ihr geht beide zur Zulassungsbehörde. Das ist am einfachsten. Vorher braucht er von seiner Versicherung noch eine evb- Nummer. Die braucht man bei der Zulassungsbehörde.

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Du rufst dort an und fragst, wo hin Du den Betrag zahlen sollst. (Selber darfst Du ja nicht mehr hin gehen, weil Du Hausverbot hast.)

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Du wirst deshalb nicht ins Gefängnis kommen.

Es ist gut, wenn Du alles zugibst und bereust. Vor allem solltest Du den Schaden in Ordnung bringen. Also die Kosten beim Müller bezahlen, die denen entstehen, wegen der Anzeige und so. Auch ist gut, dass Du nicht vorbestraft bist. Das bewirkt, dass die Strafe gering ausfällt. Wenn der Richter sieht, dass Du das bereust und alles in Ordnung bringen willst, wird er gnädig sein.

Vielleicht musst Du im Altersheim ein paar Wochenenden arbeiten, oder so.

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Vermieter hat mich von der Wohnung ohne gründ abgemeldet?

Am 15.1.2017 bin ich nach Mönchengladbach umgezogen

Dort habe ich mich erst mal auf eine Adresse ohne eigene Wohnung angemeldet, damit ich Post empfangen kann.

Leider blieb das sechs Monate so ohne Wohnung bis dann bei gleicher Adresse eine Wohnung frei wurde.

Dort habe ich den Mietvertrag unterschrieben.

Der Mietvertrag wurde nicht vom Vermieter unterschrieben, sondern von jemand anders, der von mir 200 € nahm, dass ich die Wohnung überhaupt zu mieten bekam!

Dies bin ich eingegangen, weil ich in Not war und dringend eine Wohnung brauchte!

Die Wohnung war in einem schrecklichen Zustand!

Darauf hin habe ich den Vermieter schriftlich, so wie mündlich und über den Hausmeister informiert, dass es Beschädigungen von Anfang an meines Mietverhältnisses gibt:

Schimmel in der Wohnung

Abwasser nicht in Ordnung

Toilette defekt

Heizung funktionierte einmal im Monat, manchmal gar nicht

Auch über einen Anwalt habe ich den Vermieter versucht zu informieren, doch auch darauf kam keine Reaktion von ihm!9

Der Rechtsanwalt hat jedoch keine Klage eingereicht, wie ich ihn beauftragt hatte und es erwartet hatte, da er es mir zugesagt hatte!

Am 15.11.2020, ein Jahr nach dem Umzug, habe ich einen Brief vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen.

Darin steht von einem Asylverfahren gegen mich!

Es wird gefragt, wo ich mich die letzten zwei Jahre aufgehalten habe, dass ich zwei Jahre unbekannt und unangemeldet sei…!

…Und wenn ich meinen Aufenthalt nicht beweisen könne, müsste ich 25.000 € zahlen und meine Aufenthaltsberechtigung würde mir entzogen…!

Der Vermieter hatte mich ohne mein Wissen von der Wohnung abgemeldet, jedoch immer pünktlich die Miete von mir oder dem Arbeitsamt erhalten!

In dieser Zeit wurde mein Name zweimal vom Briefkasten entfernt!

Ich schaltete wieder den gleichen Rechtsanwalt ein.

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Wenn Du die Miete bezahlt hast, dann kannst Du damit beweisen, dass Du in der Wohnung warst. Und dort einen Aufenthalt hattest.

Wenn der Vermieter Dich abgemeldet hat, dann kannst Du das ggf auch beweisen. Möglicherweise war er nicht befugt, Dich abzumelden. Du kannst sagen, es war nicht Deine Schuld, dass der Vermieter Dich abgemeldet hat.

Es ist gut, wenn Du einen Rechtsanwalt einschaltest.

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Ja. Ich habe das schon privat gemacht, anderen Leuten privat ein Darlehen gegeben. Ich hab das Geld jedes mal nicht mehr zurück bekommen! Wirklich.

Vielleicht sollte man das den Banken überlassen. Oder das Geld gleich ganz verschenken.

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Das handhabt jeder Arzt anders. Man kann im Beratungsgespräch erfahren, ob man eine Rechnung bekommt oder gleich mit Vorkasse bezahlen muss.

Bei geringem Einkommen (unter 1300 netto) kann man einen Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme stellen. Das geht aber nur, wenn der Antrag vorher gestellt wird.

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Wenn er die Pflege aus seiner Rente und ggf. aus der Pflegeversicherung (bekommt er sobald er pflegebedürftig ist) bezahlen kann, dann ist das kein Problem.

Sobald er aber eine ergänzende Hilfe vom Sozialamt braucht, dürfte er sein Vermögen nicht verschenken. Das Sozialamt würde das verschenkte Geld wieder zurück holen oder Leistungen verweigern. (Hier hat er nur einen Freibetrag in Höhe von 5000 Euro).

Offenbar ist seine Rente hoch genug, dass es kein Problem ist, wenn er sein Vermögen zur Unterstützung seiner Familie einsetzt.

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Bei einer Uhr könnte es natürlich sein, dass irgend ein Beschäftigter bemerkt hat, dass da etwas wertvolles drin ist und das entwendet hat.

Allerdings kann es auch so sein: Die Post setzt automatische Zähl, Sortier- und Frankiermaschinen ein. Dabei werden die Umschläge geknickt etc. Wenn harte Gegenstände in einem Briefumschlag drin sind, können die leicht aus dem Umschlag gedrückt werden.

Du solltest bei der Post / DHL nachfragen, ob dort eine Uhr aufgetaucht ist, die sich aus dem Umschlag gelöst hat.

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Wenn Du von dem Umfang der Arbeitszeit überfordert bist und Kopfschmerzen bekommst, dann solltest Du vom Arzt ein Attest beschaffen. Dort sollte bestätigt werden, dass Du nicht voll arbeiten kannst. Oder nur eine beschränkte Zeit.

Ansonsten ist es so, dass wenn Du krank bist, dass Du zum Arzt gehen kannst und dich krank schreiben lassen kannst. Das ist Dein Recht.

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